Obwalden

Überbrückungsrente für Frühpensionierte soll in Obwalden fallen

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Lassen sich Obwaldner Kantonsangestellte frühzeitig pensionieren, sollen sie keine Überbrückungsrente mehr erhalten. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat. Er will mit der Neuerung Geld sparen und vorzeitige Pensionierungen weniger attraktiv machen.

Frühpensionierungen sollen vom Kanton Obwalden finanziell nicht mehr unterstützt werden. (Symbolbild)
Frühpensionierungen sollen vom Kanton Obwalden finanziell nicht mehr unterstützt werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Die Streichung der Überbrückungsrente für Verwaltungsangestellte sowie Lehrerinnen und Lehrer sei in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Er habe deswegen einen entsprechenden Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Überbrückungsrente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente und verursacht dem Kanton jährliche Kosten von rund 145'000 Franken. Ihre Aufhebung ist gemäss der Mitteilung eine der Massnahmen gegen das strukturelle Defizit des Kantons.

Der Regierungsrat sieht die Streichung der Überbrückungsrente aber auch als Massnahme gegen den Fachkräftemangel. Der Kanton sei daran interessiert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst lange im Dienst zu halten und das Potential älterer Angestellter besser zu nutzen.

Anrecht auf eine Überbrückungsrente haben aktuell Angestellte, die während mindestens zehn Jahre für den Kanton gearbeitet haben. Die Rente wird während maximal zweier Jahre ausbezahlt.

Der Kantonsrat soll die Vorlage im März 2026 behandeln. Die Gesetzesänderung soll auf Anfang 2027 in Kraft treten, wobei eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen ist.

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