Kanton Schwyz gibt Wolf zum Abschuss frei

In der Ausserschwyz darf ein Wolf, der sich in Siedlungsnähe aufhält und keine Scheu zeigt, nun erlegt werden.

Ein Wolf, der sich in der Ausserschwyz bei Siedlungen aufhält, darf erlegt werden. Der Schwyzer Regierungsrat hat eine sofortige Abschussverfügung erlassen, weil das Raubtier die Scheu vor dem Menschen verloren habe.
Ausschlaggebend war ein Vorfall vom Donnerstag. Der Wolf habe sich in Rempen einem Bauern genähert, teilte das kantonale Umweltdepartement am Freitag mit. Er habe keine Scheu gezeigt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Abschussverfügung gemäss der eidgenössischen Jagdgesetzgebung erfüllt.
Vorfall führt zu drastischer Massnahme
Das Einzeltier war aber schon zuvor aufgefallen. Seit Anfang März sei es vor allem in den Gemeinden Schübelbach und Vorderthal, in der Nähe von Siedlungen und bei Bauernhöfen, beobachtet worden, hiess es in der Mitteilung.
Am Dienstag riss der Wolf beim Kraftwerk in Siebnen in der Nähe der Siedlung eine Hirschkuh. Ein Wildhüter hat sich darauf laut Umweltdepartement dem Wolf genähert und mit Gummischrot auf ihn geschossen, um ihn zu vergrämen.
Regierungsrat will Gefährdung verhindern
Mit der Abschussverfügung will der Regierungsrat eine weitere Gefährdung von Menschen verhindern, wie es in der Mitteilung hiess. Die Abschusserlaubnis gilt für einen definierten Perimeter, der auf den dokumentierten Sichtungen und Rissen basiert und der dem natürlichen Bewegungsmuster des Wolfes folgt.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Vollzogen werde sie von der Wildhut. Dies teilte das Umweltdepartement mit.