Kantonsgericht Zug setzt Nord Stream 2 Frist

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Das Kantonsgericht Zug setzt Nord Stream 2 AG eine Frist zur Schuldenbegleichung.

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Kantonsgericht Zug setzt Nord Stream 2 AG Frist zur Schuldenbegleichung. (Archivbild) - AFP/Archiv

Die in Nachlassstundung befindliche Nord Stream 2 AG soll binnen 60 Tagen ihre Schulden bei allen Kleingläubigern begleichen. Dies hat das Kantonsgericht Zug am Donnerstag entschieden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird über die Gaspipeline-Betreiberin «ohne Ansetzung einer Nachfrist der Konkurs eröffnet».

Das Kantonsgericht Zug teilte zudem mit, dass es die definitive Nachlassstundung «ausnahmsweise» bis am 9. Mai 2025 verlängert habe. Die Transliq AG werde ferner als definitive Sachwalterin beibehalten.

Eine Pipeline ohne Gas

Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.

Das Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.

Die Betreibergesellschaft blieb auf hohen Schulden sitzen und entliess fast alle Mitarbeiter. Das Gericht in Zug gewährte Anfang Januar 2023 eine mehrmals verlängerte Nachlassstundung, um einen Konkurs abzuwenden.

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