Käufer der Liegenschaften am Ägerisee habe ohne Arg gehandelt

Keystone-SDA
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Region Zug,

Der der Geldwäscherei beschuldigte Käufer von drei Seeliegenschaften in Oberägeri ZG soll von Schuld und Strafe freigesprochen werden. Dies hat sein Verteidiger am Dienstag vor dem Strafgericht Zug gefordert.

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Ein Grundstücksverkauf am Ägerisee im Kanton Zug hat zu zahlreichen Verfahren und Untersuchungen geführt. (Archivbild). - keystone

Sein Mandant sei kein Wirtschaftskrimineller, sagte der Verteidiger in seinem vierstündigen Plädoyer. Er habe nicht versucht, konspirativ und in krimineller Absicht die Einziehung möglicherweise widerrechtlich erlangter Vermögenswerte zu erschweren.

Der heute 68-jährige Beschuldigte hatte 2017 von einer Familienholding drei zusammenhängende, 4800 Quadratmeter grosse Liegenschaften am Ägerisee erworben. Er plante gemäss seinem Verteidiger, dort für sich ein Einfamilienhaus und ein Gästebungalow zu bauen.

Der Beschuldigte zahlte 16 Millionen Franken. Er erhielt für den Kauf und die Entwicklung der Liegenschaften von der Zuger Kantonalbank ein Darlehen von 25 Millionen Franken. Ein paar Monate nach dem Kauf wurde der Kredit auf Betreiben der Bank mit einem Registerschuldbrief abgesichert.

Mit dem Registerschuldbrief soll sich der Käufer der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass er gewusst habe, dass zu dem Kauf ein Strafverfahren laufe. Mit dem Registerschuldbrief zugunsten der Kantonalbank habe er eine allfällige Einziehung der Vermögenswerte erschwert.

Dass der Beschuldigte ins Visier der Justiz rückte, hat seinen Ursprung in einem Familienzwist. Zwei Geschwister, ein Bruder und eine Schwester sowie deren Tochter, hatten die Liegenschaften 2014 geerbt. 2017 verkaufte der Bruder als Verwaltungsrat zusammen mit dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der Familienholding die Liegenschaften.

Die Schwester war gegen den Verkauf. Sie reichte Strafanzeige ein, weil der Handel ohne Beschluss der Generalversammlung der Holding abgewickelt worden und somit widerrechtlich sei. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, der Bruder und der Verwaltungsratspräsident hätten die Liegenschaften zu günstig verkauft und damit die Holding geschädigt. Sie wirft ihnen ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

Von alldem wusste der der Geldwäscherei beschuldigte Käufer gemäss seinem Anwalt nichts. Er habe davon ausgehen können, dass der Grundstückhandel korrekt gewesen sei, denn er habe sich im Kaufprozedere unterstützen lassen und Zweitmeinungen eingeholt, sagte er.

Es habe keine Anzeichen gegeben, dass der Preis zu tief gewesen sei, erklärte der Verteidiger. Die Liegenschaften seien ein Liebhaberobjekt, für das es keinen Marktpreis gebe. Zudem müssten an dieser Lage zahlreiche Bau- und Umweltvorschriften eingehalten werden. Auch sei die leerstehende Liegenschaft «vom Zerfall betroffen».

Sein Mandant habe zwar gewusst, dass die Schwester eine Anzeige eingereicht habe, sagte der Verteidiger des Käufers. Von einem Strafverfahren habe er aber keine Kenntnis gehabt.

Der Verteidiger erklärte zudem, dass sich sein Mandant anders verhalten hätte, wenn er eine Einziehung hätte verhindern wollen. Zudem wäre bei einem tatsächlich widerrechtlich tiefen Preis die Preisdifferenz einzuziehen und nicht die Liegenschaft.

Die Verteidiger der drei anderen Beschuldigten – des Bruders, des früheren Verwaltungsratspräsidenten sowie eines in die Tätigkeiten der Holding involvierten, der Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigten Anwalts – hatten bereits letzte Woche Freisprüche verlangt. Speziell an der Verhandlung war, dass die Staatsanwältin nicht nur von Seiten der Verteidigung, sondern auch von Seiten der Privatklägerschaft angegriffen wurde.

Der strittige Grundstückhandel hatte schon vor dem Prozess im Kanton Zug hohe Wellen geschlagen. Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren und Anschuldigungen an verschiedene Behörden. Dies führte dazu, dass der Kantonsrat 2025 eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzte. Diese PUK wird am Freitag erstmals über ihre Arbeit berichten.

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