Stadt Luzern

Luft aus SUV abgelassen: Zwei Klimaaktivisten kassieren Geldstrafen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Zwei Männer, die in der Stadt Luzern aus Pneus von 29 parkierten schweren Personenwagen die Luft abgelassen hatten, sind von der Staatsanwaltschaft zu bedingten Geldstrafen sowie zu Bussen verurteilt worden. Tatmotiv war der Kampf gegen die Klimaerwärmung.

Umweltschützer haben in Luzern die Luft aus den Pneus von SUV gelassen. (Symbolbild)
Umweltschützer haben in Luzern die Luft aus den Pneus von SUV gelassen. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der 22-jährige Deutsche und der 27 Jahre alte Schweizer hatten zunächst die Strafbefehle nicht akzeptiert, dann aber die Einsprachen zurückgezogen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Die Verurteilten hätten im Dezember 2024 in der Stadt Luzern die Reifen von 29 parkierten SUV manipuliert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weil dadurch die Luft entwichen sei, hätten die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihre Autos nicht mehr benutzen können.

Die beiden Männer begründeten ihr Tun mit dem Klimaschutz. Sie gehörten einer Gruppe mit dem Namen «The Tyre Extinguishers» an, wie Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auf den Autos liessen sie Flyer zurück, in denen das Fahren von SUV angeprangert wurde.

Das «Lüftelen» hatte zum Teil gravierende Folgen. In einem Fall im Zusammenhang mit einem medizinischen Notfall habe kurzfristig ein Taxi beigezogen werden müssen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Andere Betroffene hätten sich verspätet, hätten Termine absagen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen müssen. Der Gesamtschaden belaufe sich auf mehrere tausend Franken.

Die Staatsanwaltschaft sprach die beiden Männer deswegen nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen Nötigung sowie Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs schuldig.

Die bedingten Geldstrafen belaufen sich auf 80 Tagessätzen, beim Jüngeren zu 30 Franken und beim Älteren zu 100 Franken, wie Kopp ausführte.

Der Jüngere erhielt zudem eine Busse von 500 Franken, der ältere von 1600 Franken. Jeder von ihnen muss zudem für Verfahrenskosten in der Höhe von 3200 Franken aufkommen.

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