Stadt Luzern

Luzerner Kantonsgericht erhält zusätzliche Stellen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Das Luzerner Kantonsgericht erhöht Stellenetat um 400 Prozent. Damit kann es drei vollamtliche und zwei hauptamtliche Richterstellen schaffen.

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Luzerner Kantonsgericht. (Archivbild) - keystone

Am Luzerner Kantonsgericht wird der Stellenetat von heute 2050 Prozent um 400 Prozent erhöht. Der Kantonsrat hat am Montag den Stellenausbau, der jährlich 1,14 Millionen Franken kostet, mit 113 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Seit 28 Jahren verfügt das Luzerner Kantonsgericht über insgesamt 20,5 Vollzeitstellen. Dieser Etat sei nicht mehr zeitgemäss, war sich der Kantonsrat angesichts der steigenden Fallzahlen und der immer komplexeren Fällen einig.

Justiz unter Druck

Die Pendenzen am Gericht würden trotz internen Massnahmen steigen, erklärte Melissa Frey-Ruckli (Mitte). Der Ausbau sei deswegen für eine funktionierende Justiz wichtig.

Anja Meier (SP) sagte, wenn Fristen nicht mehr eingehalten würden, sinke das Vertrauen in die Justiz. Ursula Berset (GLP) sagte, es sei auch für die Beschuldigten wichtig, dass die Verfahren nicht verzögert würden.

Nur «zähneknirschend» ja sagen konnte Mario Bucher (SVP). Er sagte, das Strafrecht werde immer mehr gefordert. Grund dafür sei ein Wertezerfall. Der Ausbau von Justiz und Polizei seien deswegen nur eine Symptombekämpfung.

Debatte um Arbeitsmodelle

Mit den 400 zusätzlichen Stellenprozenten kann das Gericht drei vollamtliche und zwei hauptamtliche Richterstellen schaffen. Philipp Bucher (FDP) fragte sich, ob der Trend hin zu Freizeitstellen auch im Interesse des Gerichts sei und diesem mehr Flexibilität bringe.

Rahel Estermann (Grüne) kritisierte dagegen die vielen Vollzeitstellen. Das Gericht müsse auch für die attraktiv sein, die Teilzeit arbeiten wollten. Estermann beantragte deswegen, weniger vollamtliche und mehr hauptamtliche Stellen am Gericht vorzusehen.

Kantonsgerichtspräsident Patrick Müller sagte, es bestehe am Kantonsgericht für die Richterinnen und Richter bereits heute die Möglichkeit, ihre Pensen anzupassen. Zudem sei der Anteil von Teilzeitpensen im interkantonalen Vergleich hoch. Der Antrag von Estermann wurde darauf 78 zu 35 Stimmen abgelehnt.

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