Stadt Luzern

Luzerner Rinderhalter soll wegen Tierquälerei ins Gefängnis

Keystone-SDA
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Luzern,

Ein Luzerner Rinderhalter wurde wegen Tierquälerei zu einer Haftstrafe von 27 Monaten verurteilt.

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Ein Luzerner Rinderhalter muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis. (Symbolbild) - keystone

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Rinderhalter der Tierquälerei und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, von denen er die Hälfte absitzen soll. Seine Frau wurde freigesprochen.

Wie von der Staatsanwältin beantragt, wurde der 66-Jährige wegen mehreren Delikten, welche die Tierhaltung betrafen, schuldig gesprochen, aber auch für renitentes Verhalten und wegen der Verunreinigung von Trinkwasser. Sie hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine bedingte Geldstrafe plus eine Busse beantragt.

Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, doch scheint das Gericht beim Beschuldigten den Ausführungen der Staatsanwältin weitgehend gefolgt zu sein. Diese hatte ausgeführt, der Mann habe sich täglich auf den Höfen aufgehalten und hätte die Missstände beseitigen können.

Anders bei der mitangeklagten Ehefrau: Das Gericht sprach die 62-Jährige von Schuld und Sühne frei. Die Staatsanwältin hatte für sie eine 22-monatige Freiheitsstrafe und eine Busse beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehrere hundert Tiere

Das Ehepaar hielt auf sieben Höfen 600 Rinder. Als 2017 eine Amtstierärztin ein totes Kalb in einem verschmutzten Stall fand, griffen die Behörden ein. Sie beschlagnahmten 31 vernachlässigte Rinder, von denen 23 notgeschlachtet wurden.

In den Ställen fanden die Kontrolleure gemäss Anklage nasse Liegeplätze und Schmutz vor. Rinder waren schlecht gepflegt und gingen lahm, Kälber hatten Durchfall. Auch Stalleinrichtungen wurden beanstandet.

Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Der Anwalt des Mannes bezeichnete die Strafuntersuchung als mangelhaft, denn sie stütze sich vor allem auf Einschätzungen der Veterinärbehörde. Der Verteidiger der Frau erklärte, seine Mandantin habe mit den Rindern nichts zu tun gehabt.

Die Staatsanwältin hatte ihre Anklage gegen die Frau damit begründet, dass nicht nur der Mann, sondern auch sie als Tierhalterin registriert gewesen sei. Sie habe damit auch Verantwortung getragen.

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