Nidwaldner Heime sollen assistierte Sterbehilfe zulassen müssen

In Nidwalden sollen künftig alle Heime assistierte Sterbehilfe ermöglichen. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vor.

Im Kanton Nidwalden sollen alle Heime die assistierte Sterbehilfe zulassen. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vor.
Einzelne Alters- und Pflegeeinrichtungen in Nidwalden hätten bislang den Bewohnerinnen und Bewohnern keine Möglichkeit zur assistierten Sterbehilfe geboten, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Mit der Gesetzesrevision solle dieses Grundrecht nun gewährt werden. Die Neuerung geht auf eine Motion zurück, welche der Landrat 2023 überwiesen hat. Bis am 18. Juli können sich im Rahmen der Vernehmlassung interessierte Kreise dazu äussern.