Schwyz

    Schwyzer Gericht prüft Beschwerde gegen Steuerfussentscheid

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    Eine Beschwerde gegen den Steuerfussentscheid der Gemeinde Schwyz wurde beim Schwyzer Verwaltungsgericht eingereicht.

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    Eine Kantonsfahne von Schwyz hängt am Rathaus der Gemeinde Schwyz. - keystone

    Beim Schwyzer Verwaltungsgericht ist gegen einen Steuerfussentscheid in der Gemeinde Schwyz eine Beschwerde eingereicht worden. Aufgrund dessen darf die Gemeinde den Steuerfuss nicht wie beabsichtigt senken, teilte die Gemeinde Schwyz am Montag mit.

    Die Gemeinde Schwyz hat an ihrer Gemeindeversammlung im Dezember 2024 beschlossen, den Steuerfuss von 165 Prozent auf 140 Prozent zu senken. Gegen diesen Entscheid ging beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eine Beschwerde ein, wie die Gemeinde mitteilte. Ebenso wie gegen den Beschluss, 100'000 Franken für die Initialisierung eines Forschungsstandorts im Zeughausareal Seewen zu sprechen.

    Gemeindliche Finanzpläne vorerst auf Eis

    Solange das Gericht nun kein rechtskräftiges Urteil gesprochen habe, dürfe die Gemeinde den reduzierten Steuerfuss nicht anwenden, schrieb Schwyz im Communiqué. Die Steuerrechnungen 2025 müssten vorerst weiterhin mit dem Steuerfuss von 165 Prozent berechnet werden, hiess es weiter.

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