Stadt Luzern

Stadtluzerner Kommission will «Splitting» des Steuerfusses

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Luzerner Finanzkommission will die Steuerlast für Privatpersonen senken, jene für Unternehmen aber stabil halten.

Luzerner Flagge am Stadthaus in Luzern im Mai 2016 - Keystone
Luzern plant eine Steuersenkung für natürliche Personen, während Unternehmen gleich besteuert bleiben. - Community

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern (FGK) will den Steuerfuss für natürliche Personen senken und jenen für juristische Personen beibehalten. In der Beratung zum Budgetentwurf 2026 hat sie einem Antrag auf «Splitting» zugestimmt.

Somit würde die Gemeindesteuer für natürliche Personen um 0,1 Einheiten auf 1,45 Einheiten sinken, während juristische Personen auch im nächsten Jahr mit 1,55 Einheiten besteuert würden. Für die Stadt Luzern wäre ein solch «differenziertes Steuermodell» ein Novum, wie die FGK am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb.

Entlastungsplan trotz guter finanzieller Lage

Die Kommission wolle damit die Wohnbevölkerung entlasten. Dies sei aufgrund der «positiven finanziellen Lage der Stadt Luzern sowie der Belastungen für die Bevölkerung durch die allgemeine wirtschaftliche Situation» angezeigt.

Der Steuerfuss der Stadt Luzern sank in den letzten drei Jahren stets, zuletzt 2025 um 0,1 Einheiten. Der Budgetentwurf des Stadtrats sieht für 2026 einen Ertragsüberschuss von 51,7 Millionen Franken vor, beinhaltet jedoch keine weitere Senkung der Steuern.

Budgetdiskussion und Zukunftsstrategie

Neben dem Budget 2026 sowie dem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029, diskutierte die FGK auch die Gemeindestrategie 2026–2035 und das Legislaturprogramm 2026–2029. Dazu überwies sie mit knapper Mehrheit einen Antrag, der das Wachstum des Globalbudgets künftig am Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) sowie der Bevölkerungszahl der Stadt orientieren will.

Das Luzerner Stadtparlament, der Grosse Stadtrat, befindet über diese Geschäfte mit den Anträgen der FGK an der Sitzung vom 23. Oktober.

Entscheidung durch Urnenabstimmung

Bei allfälligen Änderungen des Steuerfusses käme es zur Urnenabstimmung. Sie unterstehen in der Stadt Luzern dem obligatorischen Referendum.

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