Urner Landrat debattiert über das Energiegesetz

Uri,
Der Urner Landrat diskutiert eine mögliche Änderung des Energiegesetzes sowie der kantonalen Energieverordnung.

Der Urner Landrat wird sich am Mittwoch mit der Teilrevision des Energiegesetzes und der kantonalen Energieverordnung beschäftigen. Damit sollen die Volksentscheide von 2023 und 2024 in Einklang gebracht werden.
Obwohl das Urner Stimmvolk im November 2023 das Energiegesetz angenommen hat, ist es noch nicht in Kraft. Grund ist das Referendum gegen die Energieverordnung mit den Ausführungsbestimmungen, die im September 2024 an der Urne von den Stimmberechtigten abgelehnt wurden.
Kritikpunkt Solarpflicht für Gebäude
Kernkritik des Referendumskomitees war die Solarpflicht für Gebäude ab 100 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche. Das Komitee forderte eine Grenze von 300 Quadratmetern.
Die Regierung hält diese Grenze von 300 Quadratmetern jedoch für nicht mit dem kantonalen Energiegesetz vereinbar. Würde sie gelten, wären über 90 Prozent der Gebäude von der Pflicht ausgenommen.
Um den Volkswillen umzusetzen, schlägt der Regierungsrat nun eine Teilrevision vor, welche die Grenze direkt im Gesetz festlegt.





