Zuger Regierungsrat hält an Kirchenzahlungen fest

Der Zuger Regierungsrat lehnt die Suspendierung der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bistum Basel ab.

Der Zuger Regierungsrat will an seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bistum Basel festhalten. Es gebe keine Gründe, welche es nach dem Völkerrecht gestatteten, die Verpflichtungen einzustellen, erklärte er in seiner Antwort auf eine Motion von Kantonsrat Luzian Franzini (ALG).

Gemäss einer Übereinkunft mit dem Vatikan von 1828 zahlt der Kanton Zug einen Teil der Kosten des Bistums Basel, der Löhne des Bischofs und des Weihbischofs sowie ein Gehalt dem nichtresidierenden Domherren. Dem völkerrechtlichen Vertrag angeschlossen sind auch die Kantone Luzern, Bern und Solothurn.
Franzini forderte den Regierungsrat auf, diese Zahlungsverpflichtung zu suspendieren. Angesichts dessen, dass 57 Prozent der Zuger Bevölkerung nicht mehr der katholischen Kirche angehörten, sei diese überholt, erklärte er. Zudem habe sich das Bistum nach den Missbrauchsskandalen nicht hinreichend reformiert.
Kündigung oder Suspendierung ausgeschlossen
Der Regierungsrat legt in seiner am Montag publizierten Antwort dar, dass die Übereinkunft weder eine Kündigungs- noch eine Suspendierungsklausel enthalte. Eine Möglichkeit, trotzdem zu kündigen, sieht der Regierungsrat nicht.
Auch eine einvernehmliche Auflösung schliesst der Regierungsrat aus. Er verweist dabei auf den Kanton Luzern, dessen Parlament sich im letzten Herbst ausdrücklich gegen eine solche Lösung ausgesprochen hat. Eine Suspendierung der Vereinbarung nur zwischen dem Kanton Zug und dem Heiligen Stuhl dürfte kaum möglich sein, erklärte er.
Die Kosten, welche die vier Kantone zu tragen haben, werden nach der Zahl der katholischen Einwohnerinnen und Einwohner aufgeteilt. Zug hat demnach 6 Prozent zu übernehmen.