Bis zu 100 Franken: EWL zahlt Beiträge an neue Haushaltsgeräte

Der Luzerner Energieversorger EWL unterstützt den Ersatz eines ineffizienten Haushaltsgeräts mit einem neuen Gerät mit bis zu 100 Franken. Damit setzt das Unternehmen eine Verpflichtung um, die im neuen Stromgesetz festgeschrieben ist.

Beiträge gibt es für die Anschaffung neuer Kühlschränke, Geschirrspüler, Tumbler oder anderer Geräte «mit deutlich besserer Energieeffizienz», wie es in einer Mitteilung von Energie Wasser Luzern (EWL) vom Mittwoch hiess.
Profitieren sollen Privatpersonen und Unternehmen im ganzen Kanton Luzern. Das Förderprogramm gilt also nicht nur im vor allem Stadtluzerner Versorgungsgebiet der EWL.
Nur so könne das Ziel erreicht werden, den Stromverbrauch zu senken: Im Jahr 2026 soll eine Einsparung von einem Prozent des Energieabsatzes erreicht werden, wie die EWL weiter schrieb. Dies entspreche dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 700 Haushalten.
Wer den Förderbeitrag erhalten will, muss beim Online-Dienstleister «Topten», der als Partner in der Aktion fungiert, ein Excel-Gesuchsformular sowie eine Rechnung einreichen. Der entsprechende Betrag wird dann zurückerstattet.
Das Schweizer Stimmvolk hatte im Juni 2024 das neue Stromgesetz, auch Energie-Mantelerlass genannt, angenommen. Damit erhielt die Schweiz in erster Linie Regeln, um mehr einheimische Energie aus Solar- und Windenergie zu gewinnen.
Der Erlass sah aber auch die Senkung des Energie- und Stromverbrauchs pro Kopf vor. Daran sollen die Elektrizitätslieferanten einen Beitrag leisten.




