Luzernerland

    Udligenswil weist auf Einhaltung der Ruhezeiten hin

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Rontal,

    Wie die Gemeinde Udligenswil mitteilt, sind bei lärmenden Arbeiten, aus Rücksicht auf die Nachbarn, die Ruhezeiten einzuhalten.

    Das Gemeindehaus in Udligenswil.
    Das Gemeindehaus in Udligenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Mit Beginn des Frühlings gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit.

    Damit verbunden sind auch Lärmemissionen, verursacht durch Geräte wie Rasenmäher und Hochdruckreiniger.

    Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten».

    Es wird um Rücksicht auf die Nachbarn gebeten

    Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt.

    In diesem Sinne bittet die Gemeinde, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends auszuführen.

    Es werden die Zeiten von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr und Samstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr empfohlen. Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.

    Kommentare

    Mehr aus Luzernerland

    1 Interaktionen
    Alberswil LU
    Sursee LU 15-Jähriger
    10 Interaktionen
    Sursee LU
    budget
    1 Interaktionen
    Werthenstein LU
    Wolhusen LU
    Wolhusen LU

    Mehr aus Zentral

    Messeleiter René Wicky über die Zuger Messe
    Messeleiter
    Dominik Blunschy Die Mitte
    6 Interaktionen
    Mitte-Nationalrat
    josef dittli
    Attinghausen UR