Mooshüsli-Parkplatz: Fahrübungen sind künftig kostenpflichtig

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Emmen,

Ab 1. Februar 2026 regelt die Gemeinde Emmen, dass Fahrschulen für Trainings auf dem Mooshüsli-Parkplatz eine digitale, kostenpflichtige Bewilligung benötigen.

Die Gemeinde Emmen sucht weiterhin eine definitive Lösung für das Zentrum Gersag. (Archivaufnahme)
Die Gemeinde Emmen sucht weiterhin eine definitive Lösung für das Zentrum Gersag. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Ab dem 1. Februar 2026 ist für professionelle Fahrübungen auf dem Mooshüsli-Parkplatz eine kostenpflichtige Bewilligung erforderlich, berichtet die Gemeinde Emmen. Fahrschulen können die Bewilligungen digital über die Webseite der Gemeinde Emmen beziehen.

Der Einwohnerrat hat im November 2025 die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Nutzungs­gebühr für professionelle Fahrübungen auf dem Mooshüsli-Parkplatz einstimmig beschlossen. Nach Ablauf der Referendumsfrist tritt die neue Regelung am 1. Februar 2026 in Kraft.

Öffentliche Parkplätze dienen in der Gemeinde Emmen grundsätzlich fürs Parkieren. Fahrübungen, die darüber hinausgehen, sind deshalb bewilligungspflichtig.

Klare Regeln für Sicherheit und Nutzung

Fahrtrainings mit professionellen Fahrlehrpersonen dürfen auf dem Mooshüsli-Parkplatz nur durchgeführt werden, wenn eine gültige Bewilligung vorliegt, die übrige Nutzung nicht übermässig beeinträchtigt wird und die Sicherheit für Drittpersonen jederzeit gewährleistet ist. Bei schönem Wetter, Badebetrieb oder Veranstaltungen im Freibad ist die Nutzung für Fahrschulen auch mit Bewilligung nicht erlaubt.

Die Bewilligungen können seit 15. Januar 2026 digital beantragt, verlängert und verwaltet werden. Sie werden ausschliesslich an Fahrschulen erteilt und sind an das jeweilige Kontrollschild gebunden.

Zur Auswahl stehen Bewilligungen mit einer Gültigkeit von 30, 90, 180 oder 365 Tagen. Die Bestellung erfolgt online via emmen.ch/fahrschulen.

Gültigkeit nach Freigabe

Die Bewilligung ist erst nach Prüfung durch die zuständige Fachstelle der Gemeinde Emmen und nach Zahlungseingang gültig. Kundinnen und Kunden erhalten vor Ablauf automatisch eine Erinnerung zur Verlängerung.

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