Umlegung Bahnhofstrasse: Mehrkosten durch Anpassungen

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Emmen,

Die Umlegung der Bahnhofstrasse in Emmenbrücke wird teurer als geplant. Projektanpassungen und kantonale Auflagen erhöhen die Kosten um 550’000 Franken.

Emmenbrücke LU
Emmenbrücke. (Symbolbild) - Keystone

Wie die Gemeinde Emmen mitteilt, wird die Umlegung der Bahnhofstrasse beim Bahnhof Emmenbrücke teurer als ursprünglich geplant. Grund dafür sind zusätzliche kantonale Sicherheitsauflagen sowie Projektanpassungen. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat deshalb einen Zusatzkredit von 550’000 Franken.

2024 hatte der Einwohnerrat für die Umlegung der Bahnhofstrasse einen Projektkredit von rund 2,2 Millionen Franken bewilligt. Das Vorhaben ist ein zentrales Element der Gebietsentwicklung rund um den Seetalplatz: Die Strasse soll künftig gradlinig vom Bahnhof Emmenbrücke zum Busbahnhof führen.

Damit wird der Bahnhofplatz besser angebunden und das Areal zwischen Bahnhof und Bushub städtebaulich aufgewertet.

Anpassungen verteuern Projekt

Im Rahmen der anschliessenden Vorprüfung durch die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur zeigte sich jedoch, dass der geplante Strassenknoten aus sicherheitstechnischer Sicht angepasst werden muss.

Der Kanton Luzern verlangt eine Lichtsignalanlage (Ampel) sowie zusätzliche Elemente wie eine optimierte Fussgängerquerung und Anpassungen im Bereich des Bushubs. Diese Vorgaben machen eine Überarbeitung des Projekts notwendig.

Zusätzlich führten vertiefte Projektarbeiten zu Anpassungen im Strassenraum und bei der Veloabstellanlage. Unter anderem werden Begrünungsmassnahmen und Biodiversität stärker berücksichtigt. Gleichzeitig wurde der Detaillierungsgrad erhöht, was zu einer präziseren Kostenberechnung führt.

Gemeinderat beantragt Zusatzkredit

Insgesamt steigen die Projektkosten damit um 550’000 Franken auf neu rund 2,76 Millionen Franken. Der Kanton übernimmt einen Teil der Kosten für die Lichtsignalanlage, der Anteil der Gemeinde ist im Zusatzkredit enthalten.

Da der Zusatzkredit die Ausgabenkompetenz des Gemeinderats übersteigt, entscheidet nun der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 10. März 2026 über das Geschäft (08/26). Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

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