Luzernerland

    Tourismusgesetz: Gemeinde erarbeitet konkrete Anpassungen

    Gemeinde Schüpfheim
    Gemeinde Schüpfheim

    Entlebuch,

    Ab 1. Januar gilt im Kanton Luzern das überarbeitete Tourismusgesetz. Für Schüpfheim arbeiten Schüpfheim Tourismus und die Gemeindeverwaltung an Anpassungen.

    Blick auf Schüpfheim und das Entlebuch im Entlebuch.
    Blick auf Schüpfheim und das Entlebuch im Entlebuch. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Ab 1. Januar 2026 gilt im Kanton Luzern das überarbeitete Tourismusgesetz. Die kantonale Beherbergungsabgabe steigt von 0,50 auf 1,10 Franken pro Gast und Nacht, wie die Gemeinde Schüpfheim schreibt.

    Das Geld fliesst künftig nicht nur in die Werbung, sondern auch in Vernetzung, Digitalisierung und nachhaltige Angebote. Zudem ist die Gleichstellung der Hotellerie mit der Parahotellerie (Airbnb und andere Sharing-Plattformen) ein weiteres Ziel.

    Die Gemeinden können wie unter dem bisherigen Tourismusgesetz zusätzlich zur kantonalen Beherbergungstaxe eine örtliche Beherbergungstaxe sowie eine Kurtaxe einziehen.

    Für Schüpfheim arbeiten Schüpfheim Tourismus und die Gemeindeverwaltung derzeit an den konkreten Anpassungen. Über die revidierte lokale Verordnung wird der Gemeinderat entscheiden.

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