Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Freienbach ab August

Gemeinde Freienbach
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Höfe 18.07.2024 - 14:39

Ab August 2024 gilt für immatrikulierte Schiffe in der Zentralschweiz sowohl eine Schiffsmeldepflicht als auch eine Schiffsreinigungspflicht.

Zentralschweiz Schiffe Medlepflicht
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Melde- und Reinigungspflicht bei einem Gewässerwechsel. - keystone

Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe sowohl eine Schiffsmeldepflicht als auch eine Schiffsreinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden.

Die Massnahmen sollen die Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen schützen.

Neuer Ablauf für Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern

Für Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt ab August 2024 folgender Ablauf:

Als Erstes muss ein geplanter Gewässerwechsel Ihres Schiffes gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird.

Nach erfolgter fachgerechter Reinigung darf das Schiff dann eingewassert werden. Die dafür erhaltene Freigabe muss digital oder ausgedruckt mitgeführt werden. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Einführungsphase bis Ende September 2024

Halterinnen und Halter von bereits zugelassenen Schiffen deklarieren während der Einführung der SMRP einmalig das Standortgewässer («Heimgewässer») des Schiffs und erhalten so eine kostenfreie Freigabe für dieses Gewässer. Diese bleibt so lange gültig, bis das Schiff das Gewässer wechselt.

Auch für Schiffe, die neu zugelassen werden, ist zukünftig im Rahmen der Zulassung eine Selbstdeklaration des Standortgewässers nötig, damit eine Freigabe erfolgt.

Im Kanton Schwyz gilt seit 1. Juni 2024 auf dem Lauerzer-, Wägitaler-, Sihl- und Zugersee ein Verbot für Schiffe ohne SZ-Kennzeichen.

Wassersport, Fischen und Schiffe ohne Kontrollschild

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten gelten folgende Massnahmen:

Nach jeder Benützung muss das Material gründlich gereinigt werden, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden.

Anschliessend entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände und kontrollieren alles auf Rückstände von Pflanzen und Tieren. Zum Schluss muss die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig getrocknet werden.

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