Stadt Kriens erneuert Konzessionsverträge für Stromnetze

Am 25. Juni 2026 berät der Einwohnerrat der Stadt Kriens das neue Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes für elektrische Verteilnetze.

Wie die Stadt Kriens mitteilt, plant sie, ihre Konzessionsverträge mit den Netzbetreibern CKW AG und Energie Wasser Luzern (ewl) zu erneuern und gleichzeitig ein neues Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zu erlassen.
Die bestehenden Verträge aus dem Jahr 2009 entsprechen nicht mehr den heutigen gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen.
Mit den neuen Grundlagen soll die Nutzung des öffentlichen Grundes weiterhin klar geregelt bleiben und die Stadt eine angemessene Entschädigung erhalten. Gleichzeitig verpflichten sich CKW und ewl, ihre Verteilnetze auch künftig sicher zu betreiben, zu unterhalten und auszubauen.
Neue Berechnung der Abgabe
Die wichtigste geplante Änderung betrifft die Berechnung der Konzessionsabgabe. Bislang wurde sie als Prozentsatz des Netznutzungsentgelts erhoben, was in den letzten Jahren zu automatischen Erhöhungen führte, die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Grundes standen.
Neu soll die Abgabe als fixer Betrag pro verbrauchte Kilowattstunde festgelegt werden. Damit entfällt die Abhängigkeit von Bundesabgaben und Netzkosten; die Abgabe wird sachgerecht und transparent bemessen.
Für die Bevölkerung ergeben sich dadurch voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen: Die Konzessionsabgabe soll sich weiterhin im bisherigen Rahmen bewegen. Ein Teil der Abgabe fliesst zudem zweckgebunden in das städtische Förderprogramm Energie und Klima, wodurch die Bevölkerung direkt von den Mitteln profitiert.
Neue Verträge schaffen Rechtssicherheit
Die neuen Verträge basieren auf einer kantonsweit abgestimmten Vorlage des Verbands Luzerner Gemeinden, die gemeinsam mit der CKW und unter juristischer Begleitung erarbeitet wurde und auch von der ewl akzeptiert ist.
Sie schaffen Rechtssicherheit und aktualisieren verschiedene Bestimmungen, insbesondere zur Zusammenarbeit beim Netzausbau. Angesichts des zunehmenden Ausbaus von Photovoltaik, Batteriespeichern und Elektromobilität ist eine enge Koordination zwischen Stadt und Netzbetreibern zentral, um Engpässe zu vermeiden und den notwendigen Ausbau rechtzeitig zu planen.
Mit dem neuen Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes würde die Stadt zudem mehr Flexibilität erhalten.
Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Konzessionsabgabe und könnte bei Bedarf durch den Einwohnerrat angepasst werden, ohne dass die Verträge mit den Netzbetreibern CKW und ewl neu verhandelt werden müssten. Damit schafft sich die Stadt die Möglichkeit, energiepolitische Ziele künftig eigenständig weiterzuentwickeln.
Beratung im Einwohnerrat
Der Einwohnerrat wird das Reglement in zwei Lesungen beraten, die Konzessionsverträge sollen zeitgleich mit der zweiten Lesung behandelt werden. Reglement und Verträge sollen, sofern der Einwohnerrat diese verabschiedet, am 1. Januar 2027 in Kraft treten.






