Städtische Friedhöfe räumen Reihengräber per Jahresbeginn

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Kriens,

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden ab Ende Dezember 2025 auf den Friedhöfen Anderallmend und St. Gallus einzelne Gräber aufgehoben.

Der Friedhof und die Kirche Kriens.
Der Friedhof und die Kirche Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Kriens mitteilt, werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist ab Ende Dezember 2025 auf den Friedhöfen Anderallmend und St.Gallus einzelne Gräber aufgehoben.

Die Stadt Kriens bittet die Angehörigen, Grabmale, Urnen und Pflanzen bis am 9. Januar 2026 abzuholen.

Die Ruhefrist der betroffenen Gräber kann nicht verlängert werden

Gestützt auf Artikel 14 des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Kriens vom 19. Mai 2016 werden auf dem Friedhof Anderallmend und auf dem Friedhof bei der Kirche St. Gallus infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe mehrere Gräber geräumt.

Betroffen sind die Reihengräber (Erdbestattung) mit Todesjahr 2005 auf dem Friedhof Anderallmend, die Reihenurnengräber mit Todesjahr 2015 auf dem Urnenfriedhof Anderallmend sowie die Kindergräber mit Todesjahr 2015 bei der Kirche St.Gallus.

Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden. Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, Grabmale, Urnen und Pflanzen abzuholen. Diese werden vom Friedhof-Team bereitgestellt und ist bis am 9. Januar 2026 zu melden.

Grabräumungen erst per 31. Dezember 2025 gestattet

Nach Ablauf dieser Frist wird über das zurückgelassene Material entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Stadt Kriens wird ausgeschlossen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden ersucht, sich vor dem Entfernen von Grabsteinen oder Denkmälern mit dem Friedhofsverantwortlichen in Verbindung zu setzen. Grabräumungen dürfen erst ab 31. Dezember 2025 vorgenommen werden.

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