Küssnacht SZ: Neue Nutzungsplanung liegt nun beim Regierungsrat

    Bezirk Küssnacht
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    Die Stimmberechtigten in Küssnacht SZ haben die Gesamtrevision im Juni angenommen. Jetzt muss der Kanton sie genehmigen, erst danach tritt sie in Kraft.

    Küssnacht SZ
    Die Seepromenade der Gemeinde Küssnacht (SZ) (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Am 14. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht die Vorlage zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung angenommen. Die Revision schafft eine zeitgemässe und gesetzeskonforme Grundlage für die räumliche Entwicklung des Bezirks. Gleichzeitig wird das Baureglement vereinfacht und übersichtlicher strukturiert. Damit erfüllt der Bezirk auch den Auftrag des Kantons.

    Wie bereits in der Botschaft kommuniziert, steht nun in einem letzten Schritt die Genehmigung der Gesamtrevision durch den Regierungsrat an. Der Bezirk hat das Dossier entsprechend an den Kanton überreicht. Sobald der Gesamtrevision erteilt ist, tritt die neue Nutzungsplanung in Kraft.

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