Nach Hinweis: Bezirk reicht Baugesuch für Entwässerung nach

Bezirk Küssnacht
Bezirk Küssnacht

Küssnacht,

Der Bezirk Küssnacht hat für die Entwässerung der Lindenhofwiese nachträglich das Baugesuch eingereicht, nachdem von Bürgern darauf aufmerksam gemacht wurde.

Entwässerungsschacht
Für die Optimierung der Entwässerung der Lindenhofwiese hat der Bezirk nachträglich ein Baugesuch eingereicht. - Bezirk Küssnacht

Wie der Bezirk Küssnacht berichtet, hat er im Oktober die Entwässerung der Lindenhofwiese optimiert. Dafür hat er Entwässerungsschächte versetzen lassen, die das Sickerwasser direkt in den Giessenbach ableiten.

Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben den Bezirk im Anschluss darauf hingewiesen, dass für dieses Vorhaben kein Baugesuch eingereicht wurde.

Es ist zutreffend, dass der Bezirk als Bauherr zwingend die kantonalen Fachstellen hätte konsultieren und ein formelles Baugesuch einreichen müssen. Dem zuständigen Bezirksrat waren, als langjähriges Mitglied der Baukommission, die gesetzlichen Vorgaben bekannt. Trotzdem wurde auf seine Anordnung hin auf ein erforderliches Baugesuch verzichtet.

Bezirk Küssnacht nimmt gesetzliche Pflichten ernst

Der Bezirk Küssnacht ist sich seinen gesetzlichen Pflichten und seiner Vorbildfunktion bewusst. Nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für den Bezirk sind diese Vorgaben verbindlich. Deren Nichteinhaltung ist inakzeptabel.

Aus diesem Grund hat der Bezirk Küssnacht das Baugesuch für die optimierte Entwässerung auf der Lindenhofwiese nachträglich eingereicht. Dieses wurde in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts vom 28. November 2025 publiziert.

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