Zuger Hertizentrum: Leerkündigung – 68 Mietparteien betroffen

Redaktion
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Region Zug,

Im Hertiquartier in Zug steht eine grosse Sanierung bevor. Um diese durchzuführen, wird 68 Mietparteien die Kündigung ausgesprochen.

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Im Zuger Hertizentrum wird im April 68 Mietparteien die Kündigung ausgesprochen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zug müssen 68 Mietparteien ihre Wohnung räumen.
  • Grund dafür ist eine vollumfängliche Sanierung.

Die Hochhäuser im Zuger Hertizentrum sollen saniert werden. Für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser 2, 3, 4 und 5 soll deshalb im April die Kündigung ausgesprochen werden. Dies berichtet die «Zuger Zeitung».

Vonseiten der Besitzerinnen der Liegenschaften wurde dies mittels eines Briefes bereits angekündigt. Bei der Eigentümerschaft handelt es sich um die Zuger Pensionskasse sowie das Energieunternehmen WWZ.

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Das Hertizentrum befindet sich in der Stadt Zug. - Screenshot OpenStreetMap

Nach vielen Jahrzehnten Nutzung seien die Gebäude sanierungsbedürftig, heisst es gemäss «Zuger Zeitung» in dem Brief. Die bald ausgesprochenen Kündigungen werden ihre Wirkung im April 2028 entfalten.

Neue Struktur, mehr und kleinere Wohnungen

Mit der Sanierung wolle man unter anderem im Inneren eine komplett neue Struktur schaffen. Dies erklärt André Perronnet, Portfoliomanager Immobilien der Zuger Pensionskasse gegenüber der «ZZ».

Mehr Wohnungen, die dann auch kleiner sind, sollen entstehen. «Das ist der Hauptgrund, warum ein Verbleib der Mietenden in den Wohnungen während der Bauarbeiten nicht möglich ist.» Ebenso wolle man um zwei Stockwerke aufstocken. Insgesamt sollen die Wohneinheiten verdoppelt werden.

Lebst du in einer Mietwohnung?

Um den gekündigten Mietparteien die Suche nach einer neuen Bleibe zu erleichtern, erhalten diese ein Vormietrecht. So erklärt es Fabian Steiner, stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Asset Management der Zuger Pensionskasse. Dieses gelte für das gesamte Immobilienportfolio, nicht nur die neu sanierten Gebäude.

Preisgünstiger Wohnraum sei an dieser Stelle nicht vorgesehen. Jedoch wolle man entgegenkommen, sollte sich jemand die marktgerechten Mieten nicht leisten können.

Mieterinnen und Mieter der Nummer 1 müssen nicht raus

Saniert werden soll auch die Nummer 1 des Hertizentrums. Diese Liegenschaft gehört jedoch der Bürgergemeinde Zug. Dort wird auf Leerkündigungen verzichtet.

«Die Bürgergemeinde verzichtet bei ihrem Objekt auf die Schaffung einer neuen inneren Struktur», erklärt André Perronnet dazu.

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