Wasser- und Abwasserrechnungen in Weggis

Wie die Gemeinde Weggis mitteilt, werden die Wasser- und Abwasserrechnungen erstmals gemäss neuen Reglementen verrechnet.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis haben auf den 1. Januar 2023 das revidierte Siedlungsentwässerungs- sowie das revidierte Wasserversorgungsreglement in Kraft gesetzt.
Damit wurde das Gebührensystem, das auf der tarifzonengewichteten Grundstücksfläche basiert, hinsichtlich Nachverdichtungen von bereits bebauten Grundstücken verfeinert.
Nun erhalten die Grundeigentümerschaften erstmals die entsprechenden Abrechnungen gemäss den neuen Vorgaben.
Fragen an die Gemeindeverwaltung richten
Der Versand der ersten Rechnung nach dem neuen Gebührensystem wird mit einer Informationsmöglichkeit kombiniert.
Die Rechnungsempfangenden haben Gelegenheit, allfällige Fragen innerhalb der Rechtsmittelfrist an die Gemeindeverwaltung Weggis zu richten.
Gleiches System
Weiterhin steht die Finanzierung der Siedlungsentwässerung und der Wasserversorgung auf den beiden Säulen Anschlussgebühr und Betriebsgebühr: Die Anschlussgebühr wird wie bisher beim Anschluss an die bereitgestellte Infrastruktur oder bei einer Vergrösserung des Leistungsbezugs erhoben.
Sie dient zur Deckung der Kosten, welche der Gemeinde für den Aufbau der öffentlichen Anlagen entstanden sind. Die Betriebsgebühr ist jährlich wiederkehrend.
Sie dient zur Deckung des Betriebs, des Unterhalts und der Erneuerung der öffentlichen und von den privaten in den Unterhalt übernommenen Anlagen.
Die Betriebsgebühr wird auch mit den totalrevidierten Reglementen aufgeteilt in eine Grund- und eine Mengengebühr.
Verfeinerte Tarifzonen
In den bisherigen Reglementen war das Tarifzonenmodell bereits enthalten.
Mit der Gesamtrevision der beiden Reglemente wird nun das Tarifzonenmodell in beiden Bereichen hinsichtlich Nachverdichtungen verfeinert.
Mit Inkrafttreten der revidierten Reglemente werden die bisherigen Tarifzoneneinteilungen überprüft und wo notwendig angepasst.
Folglich kann sich die neue Tarifzoneneinteilung beziehungsweise die neue gebührenpflichtige Fläche einzelner Grundstücke gegenüber der bisherigen Einteilung verändern.
Mengengebühren über Frisch- und/oder Brauchwasserverbrauch verrechnet
Die Bewertungskriterien für die Tarifzoneneinteilung waren und sind auch weiterhin Geschossigkeit und Bebauungsdichte, Bewohnbarkeit/Zählergrösse bei Gewerbenutzung et cetera.
Die Gebührenansätze bleiben unverändert auf dem bisherigen Niveau und sind auf der Webseite ersichtlich.
Die Mengengebühren werden über den Frisch- und/oder Brauchwasserverbrauch verrechnet. Grundlage bildet der Wasserverbrauch der abgelaufenen Ableseperiode.