Zufahrtsregelung für Stationsplatz Vitznau wird angepasst
Küssnacht 01.08.2023 - 12:37
Wie die Gemeinde Vitznau bekannt gibt, gilt ab dem 1. August 2023 eine neue Regelung für die Zufahrten zum Stationsplatz Vitznau.
Vor zwei Jahren (2021) haben die Rigi Bahnen AG am Standort Vitznau den Stationsplatz verschönert.
Seither hat man die Zufahrt auf den Stationsplatz lediglich am Wochenende eingeschränkt.
In einem umfassenden Prozess wurde die Ausgangslage der An- und Abreise der Rigi Bahn Gäste analysiert und 50 kleinere und grössere Massnahmen definiert.
Eine Erkenntnis war, dass sich in den Hauptverkehrszeiten viele Gäste auf dem Stationsplatz aufhalten.
Güterumschlag darf nicht die Sicherheit der Gäste gefährden
In diesem Zusammenhang wurden mehrfach heikle Situationen zwischen manövrierenden Lastwagen, wendenden Autos und Fussgängern beobachtet.
Ein unkomplizierter Güterumschlag ist wichtig, jedoch darf dieser nicht zulasten der Sicherheit der Gäste gehen.
Um Konflikte zwischen Fahrzeugen und Fussgängern auf dem Stationsplatz vorzubeugen, wurde entschieden, die Zufahrt während der Hauptverkehrszeiten per 1. August 2023 neu zu regeln.
Ein Verkehrspoller regelt die Zufahrt
So gilt von 17 bis 9 uneingeschränkte Zufahrt für Güteranlieferungen. Von 9 bis 14.20 ist die Zufahrt hh.00 bis hh.20 gesperrt, Anlieferung ist von hh.20 bis hh.00 möglich.
Von 14.40 bis 17 ist die Zufahrt dann immer hh.40 bis hh.00 gesperrt. Die Anlieferung ist hh.00 bis hh.40 möglich.
Die Zufahrtsregelung erfolgt mittels Verkehrspoller auf der Bahnhofstrasse.
Es werden keine Ausnahmen für Zufahrten während der genannten Hauptverkehrszeiten gewährt. Die Ausfahrt vom Stationsplatz her ist jederzeit möglich.
Um Rücksichtnahme auf Fussgänger wird gebeten
Als Ausweichparkplatz bei Wartezeiten steht der Parkplatz Zberg am Dorfausgang Richtung Gersau zur Verfügung.
Während der Schliesszeiten können kleinere Anlieferungen auf einem Kurzzeitparkplatz vor dem Poller während maximal fünf Minuten umgeschlagen werden und von dort auf die Bahn gebracht werden.
Während der Ein- und Ausfahrten über den Stationsplatz wird um Rücksichtnahme auf Fussgänger gebeten.