Die SP Luzern begrüsst Reform der Altlastenfinanzierung

Voraussetzung dafür seien jedoch klare Regeln und ein fairer Kostenteiler. Ausserdem fordert die Partei mehr finanzielle Solidarität von Kanton und Bund.

Die SP des Kantons Luzern begrüsst grundsätzlich die geplante Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) sowie die dazugehörigen Verordnungsanpassungen.
Insbesondere die langfristige Sicherung der Finanzierung von Altlastensanierungen ist aus Sicht der SP ein wichtiger und notwendiger Schritt für einen wirksamen Umwelt- und Gewässerschutz.
SP verlangt klare Regeln und volle Transparenz
Die SP unterstützt im Grundsatz die Ablösung der bisherigen Sonderabgabe durch ein neues Bilanzkonto für Altlasten. Dieses kann Planungssicherheit schaffen und Sanierungen beschleunigen.
Voraussetzung dafür sind jedoch klare Regeln, volle Transparenz und ein fairer Kostenteiler. Die vorgeschlagene Finanzierung ausschliesslich über pauschale Gemeindebeiträge nach Bevölkerungszahl lehnt die SP ab, da sie Gemeinden mit geringer Finanzkraft oder hoher Altlastenbelastung benachteiligt.
Die geplante Regelung will die Gemeinden zudem weiterhin allein für Ausfallkosten bei Altlasten haftbar machen, was die SP ablehnt.
«Es kann nicht sein, dass Gemeinden die finanziellen Folgen historischer Umweltverschmutzung alleine tragen müssen – gerade für Altlasten, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben», sagt Marc Horat, SP-Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).
Solidarische Finanzierung erforderlich
Stattdessen schlägt die SP eine Kombination aus Verursacher-, Gemeinde-, Kantons- und Bundesbeiträgen vor.
Zudem sollen auch bestehende Umweltabgaben oder neue Spezialgebühren wie eine vorgezogene Altlastenabgabe als ergänzende Finanzierungsquellen geprüft werden.
Klar ist für Marc Horat: «Das Bilanzkonto darf kein Ersatz für das Verursacherprinzip sein. Wo Verursachende identifizierbar und zahlungsfähig sind, müssen sie konsequent in die Pflicht genommen werden.»
Anpassung der Verordnung ohne Abstriche beim Umweltschutz
Bei den zahlreichen Verordnungsänderungen anerkennt die SP den Bedarf an Bereinigung und Vereinfachung. Gleichzeitig warnt sie vor möglichen Rückschritten beim Vollzug.
Insbesondere bei der Luftreinhaltung, der Kontrolle von Feuerungsanlagen, der Lichtemissionen sowie im Gewässerschutz fordert die SP, dass Kontroll- und Berichtspflichten nicht abgeschwächt, sondern gestärkt werden.
«Administrative Vereinfachungen sind sinnvoll – aber nur, solange sie nicht auf Kosten von Transparenz und Umweltschutz gehen», sagt Horat.
Im Bereich des Gewässerschutzes begrüsst die SP die stärkere Verankerung der generellen Entwässerungsplanung (GEP). Diese müsse jedoch ambitioniert ausgestaltet sein und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung tragen.
Gemeinden brauchen Unterstützung durch den Kanton
Gemeinden dürfen mit zusätzlichen Anforderungen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen fachliche, finanzielle und personelle Unterstützung durch den Kanton.
Die SP verlangt darüber hinaus eine hohe Transparenz bei der neuen Altlastenfinanzierung. Beiträge der Gemeinden, Ausfallkosten, Verursacheranteile und Ausgaben aus dem Bilanzkonto sollen öffentlich ausgewiesen werden.




