Stadt Luzern

Japankäfer-Population: Im Stadtgebiet gelten strikte Regeln

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Luzern,

Auf der Allmend Luzern wurde der Japankäfer nachgewiesen. Der Kanton verhängt für das Stadtgebiet klare Massnahmen zur Eindämmung des Quarantäneschädlings.

Japankäfer
Der invasive Japankäfer wurde erstmals im Kanton Genf nachgewiesen und breitet sich in der Schweiz weiter aus. (Archivbild) - keystone

Im Gebiet der Allmend Luzern wurde diesen Sommer eine Population des Japankäfers entdeckt, berichtet die Stadt Luzern. Deshalb gelten seit 1. August 2026 Teile der Stadt Luzern als Zone Befallsherd. Das restliche Gemeindegebiet ist Pufferzone.

Für beide Zonen gilt, dass Pflanzmaterial nicht aus der Zone transportiert werden darf. Ausnahme ist die städtische Grünabfuhr. Im Befallsherd dürfen Grünanlagen und Rasenflächen bis 30. September 2026 nicht bewässert werden.

Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross und besitzt kupferfarbene Flügeldecken. Er ist eine eingeschleppte Art. Ursprünglich aus Japan stammend, wurde er 2014 erstmals in Italien gesichtet. Trotz Massnahmen breitet er sich seither aus. 2025 wurde im Kanton Luzern bei Neuenkirch eine Population nachgewiesen. Im Juli 2026 wurde nun auch eine Population im Umfeld der Luzerner Allmend entdeckt.

Der Japankäfer – ein Quarantäneorganismus

Das Schadenpotenzial des Japankäfers ist enorm.: Die Larven (Engerlinge) leben im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben ganzer Flächen führen kann. Besonders betroffen sind Grünflächen wie Fussballplätze oder Rasenflächen, weil dies die bevorzugten Eiablageorte sind.

Die erwachsenen Tiere fressen Blätter, Blüten und Früchte von über 400 verschiedener Pflanzenarten. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Der Bund hat den Japankäfer zum prioritären Quarantäneorganismus erklärt.

Bekämpfung erfolgt nach Vorgaben von Bund und Kanton

Zur Bekämpfung des Japankäfers gibt es Vorgaben des Bundes. In einem ersten Schritt werden Zonen festgelegt: Standorte, an denen mehrere Tiere gefunden wurden, werden zum Befallsherd. Rund um den Befallsherd werden Pufferzonen ausgeschieden. Für beide Zonen hat der Kanton Luzern in einer Allgemeinverfügung diverse Massnahmen angeordnet.

Massnahmen in der Pufferzone

Zur Eindämmung der Verbreitung des Japankäfers darf vom 1. August – 30. September 2026 kein Pflanzmaterial die Pufferzone verlassen. Dies betrifft jegliches Pflanzenmaterial wie Schnittgut von Bäumen, Hecken und Rasenschnitt oder Ähnliches. Ausnahme: städtische Grünabfuhr.

Massnahmen im Befallsherd

Auch im Befallsherd darf vom 1. August – 30. September 2026 kein Pflanzmaterial nach ausserhalb transportiert werden, auch nicht in die Pufferzone. Ausserdem gilt vom 1. August – 30. September 2026 ein Bewässerungsverbot für Grünflächen wie Rasenflächen und Sportanlagen.

Damit sollen die bevorzugten Eiablageorte des Japankäfers unattraktiv werden und die Entwicklung des Käfers gestört werden. Für die 1. Liga tauglichen Sportplätze der Allmend wurde vom Kanton eine Ausnahmebewilligung erteilt unter der Auflage, dass die Larven im Herbst/Winter bekämpft werden müssen.

Um eine weitere Verschleppung möglichst zu verhindern, gibt es im Befallsherd zusätzlich ganzjährige Einschränkungen im Umgang mit Oberboden, mit Fahrzeugen/Geräten der Bodenbearbeitung, mit Pflanzen mit Wurzeln in Erde/Substrat, mit vorkultivierten Rasenrollen und mit pflanzlichem Kompostmaterial.

Grünabfuhren werden normal weitergeführt

Da REAL und das Strasseninspektorat der Stadt Luzern einen insektensicheren Transport direkt in eine insektensichere Verwertung gewährleisten können, werden die ordentlichen Grünabfuhren im gesamten Gebiet der Stadt Luzern weitergeführt.

Kommentare

Mehr aus Stadt Luzern

FCL
Neuer FCL-Trainer
Unfall Luzern
3 Interaktionen
Luzern
Kanton Luzern
2 Interaktionen
Kanton Luzern

Mehr aus Zentral

Luzerner Kapellbrücke Spinne
4 Interaktionen
Luzerner Kapellbrücke
1 Interaktionen
Covid-Kredite