Kanton Luzern: 21 amtliche Verteidiger für Amtsperiode 2027 bis 2030 gewählt

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 21 amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger gewählt. Neun von ihnen sind neu im Amt, zwölf waren bereits bisher tätig.

Der Regierungsrat hat 21 amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger für die Amtsperiode 2027 bis 2030 gewählt. Zwölf von ihnen waren bereits bisher im Amt, neun werden neu gewählt. Erstmals mussten sich alle Interessierten im Rahmen eines offenen Bewerbungsverfahrens bewerben.
Für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 gingen insgesamt 36 Bewerbungen ein. Von den bisher 18 amtlichen Verteidigerinnen und Verteidigern stellten sich sechs nicht mehr zur Wiederwahl. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) setzte für die Beurteilung der Bewerbungen eine Begleitgruppe ein.
Darin vertreten waren die Oberstaatsanwaltschaft, das Kantonsgericht Luzern, der Verein Amtliche Strafverteidigung Luzern ASL, der Luzerner Anwaltsverband LAV sowie das JSD. Die Begleitgruppe prüfte die Bewerbungen und erarbeitete die Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates.
Für die Amtsperiode 2027 bis 2030 wurden folgende 21 amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger gewählt:
Akermann Michèle (bisher)
Ferraro Silvia (neu)
Graf Lukas (neu)
Heinimann Timon (neu)
Henzen Christoph (bisher)
Humbel Kathrin (bisher)
Husmann Markus (neu)
Ineichen Reto (bisher)
Kost Roman (neu)
Krummenacher Jonas (bisher)
Mayr von Baldegg Cyrill (neu)
Mensik Jiri Mischa (bisher)
Moro Daniele (bisher)
Munz Hannes (neu)
Nosetti Claudio (bisher)
Rothenbühler Thomas (bisher)
Schenkel Mario (bisher)
Sommerer Luca (neu)
Thürig Arno (bisher)
Troxler Jasmin (neu)
Zimmerli Stephan (bisher)
Für die Wahl vorausgesetzt wurden unter anderem ein Eintrag im kantonalen Anwaltsregister, eine schwerpunktmässige Tätigkeit im Strafrecht, entsprechende Weiterbildungen sowie die Bereitschaft, Pikettdienst zu leisten. Zudem mussten die Bewerbenden nachweisen, dass keine Disziplinierungen vorliegen, die gegen die Ausübung der Funktion sprechen.
Amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger stellen sicher, dass beschuldigte Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch dann rechtlich vertreten werden können, wenn sie keinen eigenen Rechtsbeistand beiziehen können. Die Funktion erfordert deshalb eine hohe Flexibilität und Verfügbarkeit, auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten.
Die Liste der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger wird auf der Website des Kantonsgerichts publiziert.





