Kanton Luzern: Kitas unterbieten Mindestlöhne – Vertrag bis 2030 verlängert

Im Kanton Luzern gilt der Normalarbeitsvertrag für Kita-Vorpraktika neu bis 30. Juni 2030. Grund sind weiterhin festgestellte Verstösse gegen die Mindestlöhne.

Der Regierungsrat hat einen vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2027 befristeten Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) erlassen. Der NAV Kita legt insbesondere eine zeitliche Befristung der Vorpraktika und einen Mindestlohn fest. Da weiterhin Verstösse gegen die festgelegten Mindestlöhne festgestellt werden, hat der Regierungsrat nun den NAV Kita um weitere drei Jahre – nämlich bis zum 30. Juni 2030 – verlängert.
Im Kanton Luzern beobachtet die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) den Arbeitsmarkt in Branchen, die nicht über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verfügen. Dazu gehören auch private Kindertagesstätten (Kitas). Dabei wird unter anderem überprüft, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden.
Zur Überprüfung der Einhaltung des Normalarbeitsvertrags Kita definierte die TKA in den Jahren 2025 und 2026 den Bereich der Vorpraktika in Kitas erneut als Fokusbranche. Im Rahmen dieser Arbeitsmarktbeobachtungen wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen systematisch analysiert und überprüft.
NAV Kita zeigt Wirkung, Verstösse gegen die Mindestlohnvorschriften existieren weiterhin
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 39 Kitas kontrolliert. Dabei wurden bei sieben Betrieben Unterbietungen der zwingenden Mindestlöhne festgestellt, welche insgesamt zehn Arbeitnehmende im Vorpraktikum betrafen. Im Jahr 2026 wurden 32 Kitas kontrolliert.
Dabei wurden bei sieben Betrieben bei insgesamt acht Arbeitnehmenden Sachverhalte festgestellt, die auf mögliche Verstösse gegen die zwingenden Mindestlohnvorschriften hindeuten. Den betroffenen Betrieben wird das rechtliche Gehör gewährt.
Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitnehmende im Vorpraktikum in Kitas trotz den geltenden zwingenden Mindestlohnvorgaben teilweise weiterhin ungenügend entlöhnt werden. Gleichzeitig zeigt der Vergleich zur Situation vor Erlass des NAV die disziplinierende Wirkung des NAV auf: Die Häufigkeit sowie das Ausmass der Lohnunterbietungen haben sich seit dessen Inkrafttreten deutlich reduziert.
Verlängerung auch mit Blick auf das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Aufgrund der wiederholten Verstösse gegen die festgelegten Mindestlöhne hat der Regierungsrat nun den NAV Kita um weitere drei Jahre – nämlich bis zum 30. Juni 2030 – verlängert. Die Verlängerung des NAV Kita ist insbesondere im Hinblick auf das seit Anfang Jahr geltende Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung von grosser Bedeutung. Es wird erwartet, dass sich die Vorgaben zum Qualitätsstandard und insbesondere auch die in die Verordnung aufgenommene Bestimmung, dass Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten beim Betreuungsschlüssel nicht angerechnet werden dürfen, positiv auf die Arbeitsbedingungen in den Kitas auswirken werden.
Diese Entwicklungen lassen sich dank der Verlängerung des NAV Kita beobachten und analysieren.






