Kanton Luzern: Abschwemm-Auflagen werden ab 2027 erstmals kontrolliert

Ab 2027 werden die 2023 eingeführten ÖLN-Massnahmen gegen Abschwemmung erstmals kontrolliert. Die Auflagen sind bei der Saat der Herbstkulturen zu beachten.

Die im Jahr 2023 eingeführten Massnahmen im Bereich Abschwemmung (ÖLN) werden ab 2027 erstmals kontrolliert.
Im Bereich Abschwemmung sind Massnahmen auf folgenden Parzellen umzusetzen:
Auf Flächen mit mehr als zwei Prozent Gefälle in Richtung angrenzende Oberflächengewässer, entwässerte Strassen oder Wege: Reduktion der Abschwemmung um einen Punkt.
Mögliche Massnahmen, um den einen Abschwemmpunkt zu erreichen:
Pufferstreifen von 6 Metern
Direktsaat, Streifensaat/Streifenfrässaat, Mulchsaat
Weitere Massnahmen finden Sie im Merkblatt
Beachten Sie die Auflagen bei der anstehenden Saat der Herbstkulturen und berücksichtigen Sie die aktuell begrünten Flächen, um diese als bestehende Pufferstreifen zu nutzen. Ebenfalls zu beachten ist, dass die produktspezifischen Auflagen (Spe 3), beispielsweise gegenüber Oberflächengewässer auch einzuhalten sind.






