Stadt Luzern

Kanton Luzern: Absolutes Feuerverbot im Wald ist aufgehoben

Staatskanzlei Kanton Luzern
Staatskanzlei Kanton Luzern

Luzern,

Im Kanton Luzern gilt ab sofort nur noch ein bedingtes Feuerverbot. Nach dem Regen vom Mittwoch sinkt die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich».

Kanton Luzern
Von der Trockenheit gezeichnete Buchen im Kanton Luzern. - zVg

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot.

Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Am Mittwoch regnete es in weiten Teilen des Kantons Luzern, wobei die Niederschlagsmenge im nördlichen Kantonsteil geringer ausfiel. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber entschärft. Der Kanton Luzern hat deshalb in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich» zurückzustufen.

Ab sofort gilt damit ein bedingtes Feuerverbot, wobei im nördlichen Kantonsteil besondere Vorsicht geboten ist.

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser bedeutet dies noch keine Entspannung und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen.

Kanton Luzern
Absolutes Feuerverbot im Wald ist aufgehoben. - zVg

Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.

Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:

keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen. Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind. Regeln wurden weitgehend eingehalten.

Am 25. Juni 2026 erliess der Kanton Luzern zunächst ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der sich verschärfenden Situation erfolgte am 6. August 2026 die Ausweitung zu einem absoluten Feuerverbot im Freien.

Am 25. August 2026 konnte das Feuerverbot erstmals leicht gelockert und nun, 16 Tage später, aufgehoben werden. Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände.

Die verantwortlichen Behörden danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis für diese besondere Massnahme.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Die Behörden beobachten die Situation weiterhin und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich auf www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

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