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Kanton Luzern: Alkohol an Kinder – 35 von 100 Betrieben fielen durch

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern zieht Bilanz zum Jahr 2025. Bei Alkoholtestkäufen und erstmals kontrollierten Solarien hagelte es Beanstandungen.

Kanton Luzern
Kanton Luzern: Alkohol an Kinder – 35 von 100 Betrieben fielen durch (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich im letzten Jahr grossmehrheitlich an die Vorgaben zur Sicherheit, Hygiene und Deklaration. Die im Jahr 2025 erstmals durchgeführten Kontrollen von Solarien sowie die Alkoholtestkäufe haben zu häufigen Beanstandungen geführt und zeigen Verbesserungsbedarf auf.

Rund 1'700 Mal wurden Luzerner Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien, Detailhändler oder Badis im Jahr 2025 durch die Kontrolleure der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) aufgesucht. Dies meist mit erfreulichen Resultaten: Bei rund 95 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse vorgefunden, bei 71 Betrieben (5%) wurden grössere Mängel festgestellt. Nebst diesen Inspektionen wurden rund 6’700 Proben von Lebensmitteln und Trinkwasser im Labor der DILV untersucht.

Jede zehnte Probe erfüllte die Anforderungen nicht. Die häufigsten Mängel waren auf einen unsachgemässen Umgang mit den Lebensmitteln zurückzuführen.

Alkoholtestkäufe: Abgabeverbot häufig missachtet

Im Jahr 2025 hat die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz erstmals Alkoholtestkäufe durchgeführt. Bei insgesamt 100 Betrieben wie Detailhändlern, Kiosken, Restaurants, Take-aways oder Verpflegungsständen wurde geprüft, ob unter 16-jährigen Testpersonen alkoholische Getränke abgegeben werden. Bei 35 der getesteten Betriebe wurde das Abgabeverbot missachtet.

Kleinere Verkaufsstellen wie Tankstellenshops oder Kioske waren häufiger mangelhaft, dort führten 50% der Kontrollen zu Beanstandungen. Den mangelhaften Betrieben wurde verfügt, dass sie Massnahmen treffen, damit der Jugendschutz künftig eingehalten wird. Solche Massnahmen sind die Festlegungen von betriebsinternen Weisungen oder die Schulung des Verkaufspersonals.

Die Alkoholtestkäufe werden in den nächsten Jahren fortgesetzt.

Bestrahlungshöchstwerte in Solarien überschritten

Wenn Solarien falsch installiert, gewartet oder verwendet werden, können Nutzerinnen und Nutzer sehr starker UV-Strahlung ausgesetzt sein. Diese kann zu gefährlichen Verbrennungen oder gar zu Krebs führen. Seit 2025 ist die DILV für die Kontrolle von Solarien zuständig und hat insgesamt 52 Sonnenbänken in 15 Solarienbetrieben kontrolliert.

Vier Betriebe (27%) erfüllten die Anforderungen vollständig. Bei 15 (29%) Sonnenbänken in acht Betrieben (53%) wurden die Bestrahlungshöchstwerte überschritten. Bei zehn Sonnenbänken (20%) waren die Messwerte derart hoch, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Bei zwei Betrieben wurden diese Mängel umgehend korrigiert, bei drei wurde ein Nutzungsverbot erlassen. Dieses wurde durch die DILV erst nach Behebung der Mängel aufgehoben. Ausserdem waren bei vier Betrieben keine Schutzbrillen vorhanden.

Bei zwei Betrieben war nicht sichergestellt, dass sie nur durch Personen über 18 Jahren benutzt werden können.

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