Kanton Luzern: Atelieraufenthalte neu auch in Scuol möglich

Die Zentralschweizer Kantone schreiben Aufenthalte in New York, Berlin und neu in Scuol aus. Bewerben können sich Kunstschaffende bis 30. September 2026.

Die Zentralschweizer Kantone schreiben wiederum Aufenthalte in den Wohnateliers in New York und Berlin aus. Neu können sich Kunst- und Kulturschaffende auch für einen Aufenthalt in Nairs, Scuol bewerben. Die Atelierstipendien ermöglichen Begegnung und Austausch mit Kultur- und Kunstschaffenden anderer Länder und genügend Zeit und Raum für nachhaltige künstlerische Prozesse.
Die Ausschreibung der Ateliers richtet sich an professionelle Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, die seit mindestens zwei Jahren in einem der unten erwähnten Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren durchgehend ihren Wohnsitz dort hatten. Für den Kanton Luzern gilt zivilrechtlicher Wohnsitz oder Hauptwirkungsort des künstlerischen Schaffens seit mindestens drei Jahren. Die Atelierwohnungen sind auch für Familien geeignet.
Für 2028 können sich Kunstschaffende aus den Kantonen Schwyz, Zug und Nidwalden für einen je viermonatigen Aufenthalt in New York bewerben. Das Zentralschweizer Atelier in Berlin steht 2028 für Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Luzern, Schwyz und Obwalden für einen je viermonatigen Aufenthalt offen.
Neu können sich für das Jahr 2027 Kunstschaffende aus den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug und Obwalden für einen einmonatigen Aufenthalt in Nairs bewerben. Die Atelierwohnung ist Teil der Fundaziun Nairs in Scuol. Im Gegensatz zu den viermonatigen Aufenthalten in den Atelierwohnungen in Berlin und New York soll ein einmonatiger Aufenthalt vor allem auch jenen Kunstschaffenden zur Verfügung stehen, die aus beruflichen oder familiären Gründen keine längere Auszeit realisieren können.
Die Bewerbungsfrist läuft bis Mittwoch, 30. September 2026.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich gemäss Kantonsstrategie





