Stadt Luzern

Kanton Luzern: Kanton sucht dringend Wohnungen für Geflüchtete

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Der Kanton Luzern bleibt in der besonderen Lage im Asylwesen und ruft Liegenschaftsbesitzende auf, freien Wohnraum zu melden. Bis Ende 2027 fehlen 600 Plätze.

Kanton Luzern
Der Weinmarkt-Brunnen in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen bleibt angespannt, der Kanton Luzern befindet sich noch immer in der besonderen Lage. Während die bestehenden Unterkünfte für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereits stark ausgelastet sind, gehen aufgrund von ablaufenden Zwischennutzungen stetig Plätze verloren. Infolge der aktuellen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt ist es eine grosse Herausforderung, neue Unterbringungsplätze zu schaffen.

Der Kanton Luzern bittet deshalb Liegenschaftsbesitzende, freien Wohnraum zu melden. Auch Zwischennutzungen sind willkommen.

Die Unterbringungssituation im Asyl- und Flüchtlingswesen stellt den Kanton Luzern weiterhin vor grosse Herausforderungen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nahezu verdoppelt. Vor der grossen Flüchtlingswelle von 2015/2016 befanden sich rund 3'000 Personen in der Zuständigkeit des Kantons Luzern.

Vor dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 musste der Kanton Luzern insgesamt rund 4'000 Personen betreuen und unterbringen. Danach waren es zwischenzeitlich über 6'000 Personen, und heute sind es noch immer 5’800 Personen. Gleichzeitig weist der Bund dem Kanton Luzern derzeit monatlich rund 100 Personen neu zu, die es zu betreuen und unterzubringen gilt.

Es ist davon auszugehen, dass die Neuzuweisungen in den kommenden Wochen und Monaten saisonbedingt zunehmen.

Kanton weiterhin in besonderer Lage

Der Kanton Luzern befand sich im Vorjahr noch in einer Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Regierungsrat beschloss, die Notlage per Ende 2025 zu beenden und in die besondere Lage überzugehen, dies insbesondere auch auf der Grundlage der zuvor verabschiedeten «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+». Diese trägt als Planungsinstrument in verschiedenen Lagen dazu bei, Schwankungen der Zuweisungszahlen besser auffangen zu können.

Angesichts der noch immer angespannten Unterbringungssituation dauert die besondere Lage an. Die Ausrufung einer erneuten Notlage und eine Gemeindezuweisung stehen aktuell nicht zur Debatte.

Unterkünfte stark ausgelastet

Die verfügbaren Unterkünfte des Kantons Luzern sind derzeit bereits stark ausgelastet. Aufgrund befristeter Mietverhältnisse und ablaufender Zwischennutzungen verliert der Kanton Luzern ausserdem laufend Unterbringungsplätze, bis Ende 2026 rund 100 und bis Ende 2027 weitere rund 500 Zweitunterbringungsplätze in Wohnungen. Die Dauer der Erstunterbringung in einer Kollektivunterkunft beträgt in der Regel vier bis sechs Monate.

Da es dem Kanton Luzern aktuell vor allem an Zweitunterbringungsplätzen in Wohnungen mangelt, wohnen Geflüchtete momentan durchschnittlich zwölf Monate lang in den Kollektivunterkünften, was dazu führt, dass diese zunehmend überlastet sind. Auch ist eine längere Unterbringung in Kollektivunterkünften hinderlich für die Integration der Geflüchteten. Der Kanton Luzern muss deshalb dringend zusätzliche Unterbringungsplätze schaffen – insbesondere Zweitunterbringungsplätze.

Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt ist dies eine grosse Herausforderung.

Liegenschaftsbesitzende sind gebeten, Wohnraum zu melden

Daher bittet der Kanton Luzern Liegenschaftsbesitzende, geeigneten Wohnraum zu melden. Insbesondere sucht er rasch verfügbare Wohnungen für die Zweitunterbringung von Einzelpersonen oder Familien. Auch entsprechende Zwischennutzungen von mindestens zwölf Monaten sind willkommen.

Angebote von geeigneten Wohnungen sind bitte an folgende Stelle zu richten:

Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, Bereich Mietwesen & Disposition, Telefon 041 228 39 36, [email protected]

Unterbringung im Zwei-Phasen-Modell (Erst- und Zweitunterbringung)

In der Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wendet der Kanton Luzern ein Zwei-Phasen-Modell an:

Nach der Ankunft im Kanton erfolgt die Erstunterbringung in einer Kollektivunterkunft (Phase 1). In dieser Zeit sollen sich die Personen eingewöhnen, und die Integration startet gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS) (und im Fall von Personen mit Schutzstatus S gemäss Programm S). Die Personen nehmen an ersten Integrationsmassnahmen teil, insbesondere an Sprachkursen und Informationskursen über die Lebensgewohnheiten (so auch über das Wohnen) in der Schweiz.

Nach in der Regel vier bis sechs Monaten können die Personen im Rahmen der Zweitunterbringung in eine Wohnung umziehen (Phase 2), sofern sie ein Bleiberecht erhalten haben. Auch müssen sie die Kurse über das Wohnen in der Schweiz abgeschlossen haben und als selbstständig wohnfähig gelten. Die Integration legt den Fokus nun noch stärker auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Zweitunterbringung in (geografisch verteilte) Wohnungen fördert die Integration massgeblich und trägt dazu bei, dass die Integration in der Schweiz im internationalen Vergleich als erfolgreich gilt.

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