Stadt Luzern

Kanton Luzern: Kommission sagt Ja zur Spitalschulvereinbarung

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Luzern,

Die Bildungskommission des Kantons Luzern sagt mit 10 zu 3 Stimmen Ja zum Beitritt zur Spitalschulvereinbarung. Der Kantonsrat berät sie am 7. September.

Kanton Luzern
Kanton Luzern: Ausblick auf den Rathaussteg vom Kornmarkt in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 104 über die «Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung und Dekret über die Genehmigung des Beitritts des Kantons Luzern zur ISV» in ihrer Sitzung vom 20. August 2026 vorberaten. Die ISV ist eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kantonen, welche den Lastenausgleich bezüglich der Nutzung von schulischen Angeboten in Spitälern durch hospitalisierte Kinder und Jugendliche regelt. Der Kanton Luzern ist Standortkanton mehrerer Spitalschulen.

Er würde durch den Beitritt Sicherheit erhalten bezüglich der Zahlungspflichten des Kantons sowie vereinfachten Zahlungsvorgängen an ausserkantonale Spitalschulen. Die Spitalschulkosten im Volksschulbereich werden bereits heute von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Grundlagen für den Beitritt zur ISV soll nun neu im Gesetz über die Volksschulbildung verankert werden.

Mit dem Beitritt ist im Volksschulbereich mit jährlichen Mehrkosten von 45'000 Franken zu rechnen.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst den Beitritt. Das Konkordat schafft für betroffene Kinder und Jugendliche vergleichbare Bedingungen und trägt gleichzeitig ihrer gesundheitlichen Situation Rechnung. Eine Hospitalisierung soll nicht zusätzlich zu schulischen Nachteilen führen.

Damit stärkt das Konkordat die Chancengerechtigkeit und unterstützt Kinder und Jugendliche in einer ohnehin belastenden Situation. Hervorgehoben werden zudem die administrative Vereinfachung sowie die rechtliche und finanzielle Sicherheit, welche die ISV sowohl für hospitalisierte Kinder und Jugendliche als auch für die Luzerner Spitalschulen schafft.

Mehrere Fraktionen bedauern, dass die Spitalschulangebote vorerst nur auf Stufe Volksschule und Sek I und nicht auch auf Stufe Sekundarstufe II gesetzlich verankert werden. Es wird daher geprüft, wie eine mögliche Einstellung entsprechender Mittel im AFP 2027–2030 aussehen kann. Zudem wird von einer Kommissionsmehrheit bedauert, dass eine neu geltende siebentägige Karenzfrist gilt, die aus ihrer Sicht einen Leistungsabbau darstellt, der sich auch nachteilig auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen auswirken kann.

Im bisherigen Luzerner Modell war eine Beschulung im Spital bereits ab dem ersten Tag möglich, sofern es der Gesundheitszustand des Kindes oder Jugendlichen zuliess. Neu ist dies während der ersten sieben Tage nicht mehr vorgesehen.

Eine Minderheit der Kommission lehnt den Beitritt zur ISV grundsätzlich ab und beantragte ein Nichteintreten (Abgelehnt mit 10: 3). Sie würdigt zwar die Arbeit der bestehenden Spitalschulen, sieht im Beitritt zu einem neuen interkantonalen Gefäss jedoch unnötigen bürokratischen Mehraufwand und bezweifelt, dass es eines Konkordates bedarf. Die Minderheit plädierte stattdessen dafür, die Kosten von Spitalschulangeboten wie andere medizinische Leistungen direkt und bilateral zwischen den Spitälern und den Leistungsempfängern (Kanton und Gemeinden) abzurechnen.

Die Kommissionsmehrheit ist allerdings überzeugt, dass der Beitritt zur ISV die Rechtssicherheit für den Kanton Luzern als Standortkanton mehrerer Spitalschulen erhöht und die Bildungskontinuität hospitalisierter Kinder und Jugendlicher stärkt. Sie hat deswegen der Gesetzesrevision mit 10 zu 3 Stimmen zugestimmt. Sie wird dabei bedacht sein, die künftige Ausweitung des Konkordates auf die Sekundarstufe II, aufmerksam zu begleiten.

Der Kantonsrat berät die Botschaft B 104 in erster Lesung an der Session vom 7. September 2026.

Die EBKK wird die Vorlage anschliessend am 16. September 2026 in zweiter Lesung beraten.

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