Kanton Luzern: Regierungsrat will Videoüberwachung bei Fanmärschen

Der Luzerner Regierungsrat lehnt die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» ab und setzt auf seinen Gegenentwurf. Abgestimmt wird am 27. September 2026.

Fan-Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen ist ein gesellschaftliches Problem, das Aufwand und Kosten verursacht. Mit der Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt», eingereicht am 19. April 2024, fordern die Initiantinnen und Initianten Massnahmen. Die Initiative ist aus Sicht des Regierungsrates aber nicht geeignet, zur Verbesserung der Situation beizutragen.
Ausserdem verstösst sie zum Teil gegen höheres Recht und wurde vom Kantonsrat als teilweise ungültig erklärt.
Der Regierungsrat legt deshalb einen Gegenentwurf vor und knüpft damit am bewährten «Luzerner Weg» an. Der breit angelegte Massnahmenmix mit verbindlichen Auflagen an Veranstalter, polizeilichen Massnahmen sowie Dialog und Prävention soll dabei im Gesetz über die Luzerner Polizei verankert werden.
Konkret beinhaltet die vorgeschlagene Gesetzesänderung:
Präzisierung der Bewilligungspflicht im Gesetz: Risikospiele benötigen künftig eine Einzelbewilligung
Klare Bewilligungsauflagen für Veranstalter, insbesondere zu Prävention und Dialog, Videoüberwachung im Stadion, bauliche Massnahmen sowie An- und Rückreise der Gastmannschaft
Klare gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung durch die Luzerner Polizei bei Fanmärschen und beim Stadioneinlass, zur Verstärkung der Einzeltäterverfolgung
«Der Luzerner Weg bewährt sich. Wir wollen ihn konsequent weiterführen, indem wir lokale Massnahmen wirkungsvoll ergänzen und nachhaltig für die Sicherheit rund um Sportveranstaltungen einstehen», sagt Regierungsrätin Ylfete Fanaj.






