Stadt Luzern

Kanton Luzern: Spital-Verwaltungsräte sollen nach zwölf Jahren gehen

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Luzern,

Im Kanton Luzern sollen Verwaltungsrätinnen und -räte von LUKS und lups künftig nach höchstens zwölf Jahren zurücktreten. Der Kantonsrat berät die Vorlage 2027.

Kanton Luzern
Die Kappelbrücke in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mitglieder der Verwaltungsräte der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie AG sollen nach spätestens zwölf Jahren Amtszeit zurücktreten. Damit will der Regierungsrat die regelmässige Erneuerung der strategischen Führungsgremien fördern und die gute Unternehmensführung stärken.

Gemäss den heutigen Statuten von LUKS und lups können die Mitglieder der Verwaltungsräte unbeschränkt wiedergewählt werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die gesamte Amtszeit künftig auf zwölf Jahre zu begrenzen und diese Regelung in den Statuten der beiden Unternehmen zu verankern.

Der Regierungsrat beurteilt eine zeitliche Begrenzung als geeignet, um Kontinuität und Erfahrung mit einer regelmässigen personellen Erneuerung zu verbinden. Eine Amtszeitbeschränkung ermöglicht es zudem, neue Kompetenzen in die Verwaltungsräte aufzunehmen, deren unabhängige Aufsicht zu stärken und Nachfolgeplanungen frühzeitig angehen zu können.

Erfahrung und Erneuerung verbinden

«Gute Unternehmensführung braucht beides: Erfahrung und regelmässige Erneuerung. Mit einer maximalen Amtszeit von zwölf Jahren schaffen wir eine ausgewogene Lösung», so Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Auch andere Unternehmen und Institutionen mit kantonaler Beteiligung würden zeitliche Begrenzungen für ihre strategischen Führungsgremien kennen, darunter die Luzerner Kantonalbank und das Sozialversicherungszentrum WAS.

Die vorgeschlagene Änderung der Statuten geht auf eine Empfehlung der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) zurück. Aus Sicht der AKK kann eine unbeschränkte Wiederwahl dazu führen, dass sich Einfluss und persönliche Netzwerke über lange Zeit verfestigen und dadurch die unabhängige Kontrolle erschwert wird. Eine Amtszeitbeschränkung fördere die regelmässige Erneuerung des Gremiums, bringe neue Perspektiven und Fachwissen ein und begrenze den langfristigen Einfluss einzelner Personen, so die AKK.

Der Regierungsrat erachtet diese Überlegungen als nachvollziehbar.

Die Kantone Nidwalden und Obwalden verzichten aktuell auf eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte der LUKS und lups, für welche ihnen das Vorschlagsrecht zusteht. Für die Vertretungen dieser beiden Kantone gilt damit weiterhin keine Amtszeitbeschränkung.

Änderungen in den Statuten der LUKS und lups benötigen die vorgängige Zustimmung des Kantonsrates. Der Kantonsrat berät die Botschaft voraussichtlich in der Januar-Session 2027.

Kommentare

User #1887 (nicht angemeldet)

12 jahre. Wie bei der stadt.

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