Kanton Luzern: Steuerfuss sinkt 2027 – ab 2029 soll er wieder steigen

Der Kanton Luzern hat den Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 verabschiedet. Für 2027 wird ein Ertragsüberschuss von 22,1 Millionen Franken erwartet.


Der Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2027–2030 verabschiedet. Gegenüber dem Vorjahres-AFP hat sich die Situation auf der Einnahmeseite verändert: Die Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sind gemäss Prognosen grösseren Schwankungen unterworfen. Hinzu kommen sinkende Ausgleichszahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich, weil der Kanton Luzern noch ressourcenstärker wurde. Massgebende Ausgabenbereiche steigen weiterhin.
Dies aufgrund der hohen Erwartungen an den Kanton, des mengen- und preisbedingten Wachstums sowie übergeordneter Vorgaben. Der Kantonsrat wird den Aufgaben- und Finanzplan in der Oktobersession beraten.
Der Kanton Luzern hat sich in den vergangenen Jahren in finanzieller Hinsicht sehr positiv entwickelt. Insbesondere die Steuereinnahmen der juristischen Personen sind in jüngster Vergangenheit stetig gewachsen. Aufgrund dieser guten Ausgangslage ist der Kanton Luzern in der Lage, in wichtige Projekte für die Bevölkerung zu investieren.
So zum Beispiel in die Realisierung des Sicherheitszentrums in Rothenburg oder die Erweiterung der Kantonsschulen Sursee und Reussbühl. Auch wird der Steuerfuss für das Jahr 2027 von 1,45 auf 1,40 Einheiten reduziert.
Grössere Unabhängigkeit als Teil der Strategie
Die positive finanzielle Entwicklung des Kantons Luzern hat zur Folge, dass er ressourcenstärker wurde und damit weniger Geld aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) erhält. Zum Vergleich: Hat der Kanton Luzern im Jahr 2013 noch 371 Millionen Franken erhalten, sind es im Jahr 2027 noch 49,1 Millionen Franken. Finanzdirektor Reto Wyss sagt dazu: «Die gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist das Resultat einer bewusst gewählten Strategie.»
Zudem ist gemäss Prognosen künftig mit volatileren Steuereinnahmen der juristischen Personen und mit schwankenden Erträgen aus der Ergänzungssteuer (OECD-Steuerreform) zu rechnen. Gleichzeitig steigen die Aufwände, welche insbesondere aufgrund des Bevölkerungswachstums, der generellen Preisentwicklung und übergeordneten Vorgaben nur begrenzt beeinflusst werden können.
Trotz der veränderten Ausgangslage bleibt die Investitionstätigkeit hoch. Im Voranschlag 2027 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 291,6 Millionen Franken geplant. Bis zum Planjahr 2030 steigen diese kontinuierlich auf 442 Millionen Franken.
Die Schuldenbremsen werden im Voranschlag 2027 und in den Planjahren eingehalten.
Im Voranschlag 2027 wird ein Ertragsüberschuss von 22,1 Millionen Franken erwartet. Den letztjährigen AFP 2026–2029 hat der Kantonsrat nicht genehmigt und die Regierung beauftragt, das Ausgabenwachstum in den Hauptaufgaben H0 bis H8 grundsätzlich auf das vom Staatssekretariat für Wirtschaft prognostizierte Wirtschaftswachstum zu begrenzen. Dabei hat der Kantonsrat gebundene und mengenbedingte Ausgabensteigerungen sowie politisch gewollte Mehrausgaben für die Mobilitätsfinanzierung, die Standortförderung und den Ausbau von Justiz und Polizei ausgenommen.
Der Regierungsrat trägt mit dem vorliegenden AFP den Bemerkungen des Kantonsrates Rechnung. Unter Einbezug der politisch gewollten Ausgabensteigerungen sowie der nicht beeinflussbaren Ausgaben entspricht die Entwicklung der Ausgaben nahezu dem vom Staatssekretariat für Wirtschaft erwarteten BIP-Wachstum. Die Bemerkungen des Kantonsrates wurden in der Planung mit hoher Priorität umgesetzt.
Eine Ausnahme bildet der Platzhalter für eine Steuergesetzrevision von 100 Millionen Franken. Im Voranschlag 2027 rechnet der Regierungsrat in der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 22,1 Millionen Franken. In den Planjahren werden hingegen jährliche Aufwandüberschüsse zwischen 70,0 und 97,8 Millionen Franken erwartet.
Die Globalbudgets in der Erfolgsrechnung steigen hauptsächlich in politisch gewollten Bereichen und aufgrund rechtlicher Vorgaben Der Kantonsrat hat für den vorliegenden AFP unter anderem festgelegt, dass politisch gewollte Bereiche von der Reduktion des Ausgabenwachstums ausgenommen sind. Dazu gehört der Ausbau von Justiz und Polizei, die Mobilitätsfinanzierung und die Standortförderung. Im Planjahr 2028 ist insbesondere in der Hauptaufgabe H4 Gesundheit mit höheren Ausgaben zu rechnen.
Ausschlaggebend ist die Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht abschliessend beziffert werden. Zudem sind in der Hauptaufgabe H5 Soziale Sicherheit aufgrund der Teilrevision des Bundesgesetztes für die Krankenversicherungen höhere Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen.
Veränderte finanzielle Rahmenbedingungen erfordern Massnahmen
Zur Begrenzung des Ausgabenwachstums ist im Planjahr 2029 ein Platzhalter in der Höhe von 45 Millionen Franken und im Planjahr 2030 in der Höhe von 60 Millionen für eine Aufgabenüberprüfung eingeplant und im AFP bereits abgebildet. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen erfolgt im Rahmen des AFP 2028–2031. Damit soll das Ausgabenwachstum weiter reduziert werden.
Auf den Platzhalter im Umfang von 100 Millionen Franken für die Entlastung Mittelstand (Steuergesetzrevision) wird verzichtet. Zudem soll der Steuerfuss ab dem Jahr 2029 von 1,40 wieder auf 1,45 Einheiten erhöht werden. Diese Massnahmen tragen der veränderten Ertragssituation und dem weiterhin starken, mehrheitlich durch übergeordnete Vorgaben verursachten Ausgabenwachstum Rechnung.
Finanzdirektor: «Wir wollen auch in Zukunft stabil und verlässlich sein»
Finanzdirektor Reto Wyss ordnet ein: «Dieser Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 hat den Regierungsrat vor grosse Herausforderungen gestellt. Wir wollen dem Kantonsrat gerecht werden und das Ausgabenwachstum bremsen. Gleichzeitig will und muss die Verwaltung die Dienstleistungen auf einem professionellen Niveau erbringen. Beides zu vereinen, ist anspruchsvoll. Gesamthaft betrachtet sind wir jedoch überzeugt, die Vorgaben bestmöglich umgesetzt zu haben.»
Wichtig sei, so der Regierungsrat, beim nächsten AFP den Kurs zur Reduktion der Ausgabendynamik aufrecht zu erhalten. «Wir brauchen den notwendigen Handlungsspielraum, um auch in schwierigen Jahren stabil und verlässlich zu sein.» Damit das gelingen könne, brauche es eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Regierung und dem Parlament, hält Reto Wyss fest.
Im nächsten AFP müssen die bis dann verabschiedeten Grundsätze aus dem neuen Finanzleitbild die Grundlage für die Erarbeitung sein. «Wir können jeden Steuerfranken nur einmal ausgeben.»
Neu gibt es den AFP auch digital
Der Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 wird durch ein digitales Informationsangebot ergänzt. Auf der Website des Kantons Luzern stehen interaktive Grafiken und Statistiken bereit, die die Entwicklung der Finanzen in den verschiedenen Bereichen übersichtlich und verständlich aufzeigen. Beim digitalen AFP handelt es sich um ein Produkt, das kontinuierlich weiterentwickelt wird.






