FC Luzern: Alpstaeg bekommt «Stierli-Aktien» zurück

Das Bezirksgericht Luzern heisst eine Klage von Bernhard Alpstaeg gegen die FC Luzern Holding AG gut. Er kriegt seine Aktien zurück.

Das Wichtigste in Kürze
- Bernhard Alpstaeg gewinnt den Aktien-Prozess gegen den FC Luzern.
- Das Bezirksgericht bestätigt Alpstaeg als Mehrheitsaktionär.
Sieg für Bernhard Alpstaeg auf ganzer Linie. Das Bezirksgericht Luzern heisst seine Klage gut. Damit bekommt der Mehrheitsaktionär seine 25 Prozent der Aktien zurück. Er hat diese demnach rechtmässig erworben.
Das Urteil verpflichtet die FC Luzern Holding AG, Alpstaeg im Aktienbuch wieder als Eigentümer der «Stierli-Aktien» einzutragen.
FC Luzern: Zoff um Stierli-Aktien
Am 21. Dezember 2022 wurde an der FCL-Generalversammlung beschlossen, dass Alpstaeg die Aktienmehrheit entzogen wird. Der Verwaltungsrat begründete dies damit, dass Alpstaeg diese 2015 nicht rechtmässig vom früheren FCL-Präsidenten Walter Stierli erworben habe.

Diese Beschlüsse seien aufzuheben, so das Bezirksgericht Luzern. Das Urteil von heute Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Alpstaeg besitzt weitere 27 Prozent Aktien der FCL Holding AG, diese sind unumstritten.
So äussert sich Bernhard Alpstaeg zum Urteil
In einer Mitteilung freut sich der Mehrheitsaktionär über das Urteil: «Das Bezirksgericht hat jetzt sehr detailliert bestätigt, was ich immer gesagt habe: Die 25 Prozent Aktien der FCL Holding, die ich 2015 gekauft habe, gehören mir. Ich habe sie rechtmässig von Walter Stierli erworben.»
Nun fordert er vom Verwaltungsrat, «endlich» zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung Hand zu bieten.
«Wir haben von Beginn weg Vorschläge für eine Zusammenarbeit gemacht, die für alle Beteiligten fair und für den FCL positiv sind. Im Interesse des FCL ist es jetzt an der Zeit, dass der Verwaltungsrat der FCL Holding auf unsere Vorschläge eingeht.»
FC Luzern will Berufung einlegen
Der Rechtsstreit dürfte in die nächste Runde gehen. Der FC Luzern sagt in einer Stellungnahme gegenüber der «Luzernerzeitung»: ««Wir werden innerhalb der vorgesehenen Frist gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir haben das schriftliche Urteil zur Kenntnis genommen und werden dieses nun sorgfältig prüfen.»»












