Luzern will mehr Zeit für Beantwortung der Wohnrauminitiativen

Der Stadtrat möchte die wohnraumpolitischen Anregungen mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten und beantragt deshalb die Verlängerung der Frist zur Beantwortung.

Wie die Stadt Luzern schreibt, wurden im Frühjahr 2024 zwei Initiativen mit wohnraumpolitischen Anliegen eingereicht. Beide Initiativen verfolgen das Ziel, die aktive Bodenpolitik der Stadt Luzern zu erweitern und damit zahlbaren Wohnraum zu fördern.
Aufgrund der Wechselwirkungen der Initiativbegehren ist für den Stadtrat einerseits eine gleichzeitige und aufeinander abgestimmte Behandlung zwingend erforderlich.
Andererseits möchte er die wohnraumpolitischen Anregungen mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten und beantragt deshalb die Verlängerung der Frist zur Beantwortung der Initiativen um ein halbes Jahr.
Gemeindegesetz sieht Fristverlängerung als Möglichkeit vor
Am 24. April 2024 reichte ein Initiativkomitee die Initiative «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» ein. Kurz darauf, am 14. Mai 2024, reichte ein Initiativkomitee die Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulanten» ein.
Für beide Initiativen wurde mittels Erwahrungsentscheid im Mai 2024 das Zustandekommen des Volksbegehrens festgestellt, womit der Stadtrat gemäss Gemeindegesetz zwölf Monate Zeit hat, dem Grossen Stadtrat seinen Bericht und Antrag zu überweisen.
Diese Frist kann um maximal sechs Monate erstreckt werden. Davon macht der Stadtrat in diesem Fall Gebrauch und beantragt die Verlängerung der Frist beim Grossen Stadtrat.
Initiativen bis Ende 2025 im Stadtrat zur Behandlung
«Der Stadtrat will die beiden Initiativanliegen als Ausgangspunkt nutzen, um die bestehende städtische Wohnraumpolitik weiterzuentwickeln. Dies bringt umfassende und komplexe Fragestellungen mit sich», sagt Stadträtin Korintha Bärtsch.
Um die wohnraumpolitischen Anregungen der Initiativen mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten, soll die Frist für die Beantwortung der zwei Initiativen deshalb um ein halbes Jahr verlängert werden. Gleichzeitig ist es dem Stadtrat ein Anliegen, die Thematik mit hoher Priorität und zügig voranzutreiben.
«Wir streben einen Zeitplan an, mit welchem die beiden Initiativen bis Ende 2025 im Grossen Stadtrat behandelt werden können», sagt Stadträtin Korintha Bärtsch.
Darum geht's in den Initiativen
Die «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» fordert eine aktivere Bodenpolitik durch die Stadt Luzern. Der Stadtrat nimmt diese Anregung auf und will nach einer ersten breiten Auslegeordnung Massnahmen in der nötigen Tiefe prüfen.
Bei der Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulanten» wird ein kommunales Vorkaufsrecht gefordert. Bei diesem Anliegen stellen sich grundsätzliche rechtliche Fragestellungen, welche zurzeit durch ein externes Gutachten geprüft werden.