ÖV-Gutscheine für Kinder und Jugendliche sollen bleiben

Luzern will die ÖV-Gutscheine für 6- bis 16-Jährige nach Ablauf des Pilotprojekts verlängern und beantragt dafür einen Sonderkredit von 10,5 Millionen Franken.

Stadtluzerner Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren erhalten seit Sommer 2023 Gutscheine im Wert von 300 Franken für den Bezug von Bus- und Bahnbilletten, berichtet die Stadt Luzern. Das dreijährige Pilotprojekt läuft im Juni 2026 aus.
Der Stadtrat will die Familien auch zukünftig finanziell entlasten und einen Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs schaffen. Hierfür beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat eine befristete Weiterführung der ÖV-Vergünstigung während fünf Jahren und einen Sonderkredit in der Höhe von 10,525 Mio. Franken.
Kinderparlament stösst ÖV-Vergünstigung an
Im September 2020 hat das Kinderparlament mit einem Antrag den Stadtrat gebeten, den Kindern und Jugendlichen der Stadt Luzern in der Tarifzone 10 eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu ermöglichen.
Dadurch sollen die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert sowie Elterntaxis vermieden werden. Der Grosse Stadtrat unterstützte das Anliegen des Kinderparlamentes und hat im Mai 2021 den Antrag als Postulat überwiesen.
Der Lösungsvorschlag des Stadtrats sah eine dreijährige Pilotphase vor, in der jährlich allen in der Stadt Luzern wohnhaften Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren eine Vergünstigung im Wert von 300 Franken gewährt wurde.
Schüler fahren mehr ÖV
Der Stadtrat beurteilt das Pilotprojekt aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt grundsätzlich als erfolgreich. Jeweils über 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben die Gutscheine eingelöst, was das Budget der Familien entlastet hat.
Zugleich wurden die Kinder und Jugendlichen an die Nutzung des öffentlichen Verkehrs herangeführt und in ihrer Selbständigkeit gefördert. Gemäss Hochrechnungen aus den Mobilitätstagebüchern der befragten Schüler sind die Kinder und Jugendlichen im Jahr 2025 rund einen Drittel mehr mit dem ÖV gefahren als im Vergleichsjahr 2023.
Rund die Hälfte davon betrifft Neuverkehr, das sind Fahrten, welche die Jugendlichen zusätzlich gemacht haben. Es gilt darauf hinzuweisen, dass der Zuwachs an Neuverkehr im Jahr 2025 im öffentlichen Verkehr nicht eindeutig auf den Effekt des Gutscheins zurückzuführen ist.
Schüler sind gemäss den Mobilitätstagebüchern sowohl mobiler als auch ÖV-aktiver geworden. Die andere Hälfte sind Verlagerungen vom Fuss- und Veloverkehr sowie vom Auto («Elterntaxi»).
Verlagerungsziele der Mobilitätsstrategie
Dem Stadtrat ist es wichtig, dass im Sinne der Mobilitätsstrategie die Verlagerung primär vom Auto auf ÖV, Velo- und Fussverkehr erfolgt. Dabei soll der Preis des ÖV für Familien kein Grund sein, dass Kinder und Jugendliche diesen nicht nutzen.
Der Stadtrat spricht sich daher für eine Weiterführung der ÖV-Vergünstigung für Kinder und Jugendliche aus, damit neben der Vermeidung von Elterntaxis vor allem auch die preisliche Hürde zur Nutzung des ÖV gesenkt werden kann.
Den zahlreichen positiven Aspekten der ÖV-Vergünstigung für Kinder und Jugendliche stehen allerdings auch Verlagerungseffekte vom Fuss- und Veloverkehr hin zum öffentlichen Verkehr sowie der Neuverkehr im ÖV gegenüber, die nicht im Sinne der städtischen Mobilitätsstrategie sind.
Befristete Verlängerung zur weiteren Evaluation
Kinder und Jugendliche nutzen also vermehrt den öffentlichen Verkehr für Wege, die sie zuvor noch zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt haben.
Um diese Entwicklung weiterhin kritisch zu beobachten und weitere Erfahrungen zu sammeln, schlägt der Stadtrat eine befristete Weiterführung der ÖV-Vergünstigung für Kinder und Jugendliche während fünf Jahren vor. Er beantragt dafür beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit in der Höhe von 10,525 Mio. Franken.




