Teilrevision stärkt Luzerner Ombudsstelle

Der Grosse Stadtrat Luzern wählt Lucia Schnider Stulz erneut zur Ombudsperson. Die Teilrevision ermöglicht künftig Topsharing und erweiterte Kooperationen.

Wie die Stadt Luzern berichtet, hat die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) des Grossen Stadtrates an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Bericht und Antrag zur Teilrevision des Reglements über die Ombudsstelle der Stadt Luzern beraten und eine endgültige Fassung verabschiedet.
Die FGK beantragt dem Grossen Stadtrat, Lucia Schnider Stulz für die Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 als Ombudsperson wiederzuwählen und Markus Vanza als Stellvertreter zu bestätigen. Gleichzeitig schlägt die FGK eine Teilrevision des Reglements über die Ombudsstelle vor, um deren zukünftige Organisation zu stärken.
Ombudsstelle soll im Topsharing geführt werden
Mit der geplanten Teilrevision des Reglements soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, die Ombudsstelle künftig im Topsharing führen zu können. Damit können zwei Personen gemeinsam das Amt der Ombudsperson ausüben.
Dieses Modell verteilt Verantwortung, reduziert die Arbeitslast, fördert den fachlichen Austausch und stärkt die Kontinuität der Arbeit. Für die Ombudsstelle sind künftig 120 Stellenprozent vorgesehen (bisher 90 Stellenprozent), wobei 70 Prozent für die Ombudsperson und 50 Prozent für die Stellvertretung vorgesehen sind.
Bei einer Besetzung im Topsharing erfolgt die Verteilung des Gesamtpensums zu gleichen Teilen, sofern sich die beiden Personen nach der Wahl nicht auf eine andere Verteilung einigen. Kein Pensum soll weniger als 40 Prozent umfassen.
Erweiterte Zusammenarbeit und stabile Nachfolgeplanung
Die Ombudsstelle soll zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Dienstleistungen auch für andere Gemeinwesen oder Institutionen im öffentlichen Interesse zu erbringen. Bereits heute bestehen punktuelle Kooperationen, etwa mit dem Luzerner Theater oder der Viva Luzern AG.
Neu soll diese Zusammenarbeit durch Leistungs- oder Zusammenarbeitsvereinbarungen geregelt werden, die mindestens kostendeckend sind und von der FGK genehmigt werden.
Die FGK beurteilt die Arbeit der Ombudsstelle als sehr positiv. Unter der aktuellen Leitung von Lucia Schnider Stulz und Markus Vanza erfolgt die Bearbeitung von Fällen effizient, lösungsorientiert und wertschätzend.
Beide Personen stellen sich erneut für eine Amtsperiode zur Verfügung, haben aber einen möglichen Rücktritt während der Amtsdauer angekündigt. Mit der Reglementsänderung schafft die FGK daher die Basis, um zukünftige Übergänge reibungslos zu gestalten.
Beratung und Inkrafttreten der Reglementsänderung
Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag am 13. November 2025 beraten. Die Reglements-änderung soll, vorbehältlich der Zustimmung und des fakultativen Referendums, am 1. März 2026 in Kraft treten.
Die Ombudsperson sowie die Stellvertretung werden für die Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gewählt.





