Neuer Konzessionsvertrag für Strom geplant

Werthenstein will den Vertrag mit CKW anpassen. Geänderte Vorschriften machen eine Erneuerung nötig, die Gemeindeversammlung entscheidet.

Wie die Gemeinde Werthenstein berichtet, entrichtet die CKW für die Nutzung des öffentlichen Grundes (zum Beispiel Strassen und Wege) als Netzbetreiberin für die Stromversorgung der Gemeinde eine Gebühr – die sogenannte Konzessionsabgabe.
Die CKW zieht die Konzessionsabgabe als gesetzlichen Bestandteil des Netznutzungsentgelts über die Stromrechnung bei den Endkunden ein (auf der Rechnung separat ausgewiesen) und leitet die eingenommenen Mittel an die Gemeinde weiter.
Der aktuelle Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Werthenstein und der CKW stammt aus dem Jahre 2009. In den vergangenen Jahren haben sich die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen massgeblich verändert.
Darum muss der Konzessionsvertrag angepasst werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den neuen Vertrag abzuschliessen.





