Luzernerland

    Sempach: Hecken und Äste müssen zurückgeschnitten werden

    Stadt Sempach
    Stadt Sempach

    Ruswil,

    Wer in Sempach LU Hecken oder Bäume am Strassenrand hat, muss zurückschneiden: Über der Fahrbahn sind 4.50 Meter freizuhalten, über Gehwegen 2.50 Meter.

    Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
    Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Bäume, Hecken und Sträucher sind wichtige Gestaltungselemente. Sie tragen zu einem attraktiven Ortsbild bei und verschönern die Stadt Sempach. Wachsen Pflanzen jedoch in den Strassen- oder Gehwegbereich hinein, können sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

    Überhängende Äste und zu weit ausladende Hecken können beispielsweise die Sicht auf Kinder und Erwachsene erschweren, die aus unübersichtlichen Stellen auf die Strasse treten.

    Auch die Durchfahrt von grösseren Fahrzeugen, insbesondere von Entsorgungsfahrzeugen und Blaulichtorganisationen, muss jederzeit gewährleistet sein.

    So sehr das Grün im Siedlungsraum erfreut, so sehr können zu gross gewordene Pflanzen die Sichtverhältnisse, die Durchfahrt und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen. Das Strassengesetz verpflichtet deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bepflanzungen rechtzeitig zurückzuschneiden und den erforderlichen Verkehrsraum freizuhalten.

    Mit einem regelmässigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem gepflegten Ortsbild und vor allem zu einer sicheren Nutzung der Strassen und Wege. Die Stadt Sempach dankt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für ihre Mithilfe.

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