Neue Gemeindeordnung stärkt Verwaltung und Finanzen

Alpnach hat ihre Gemeindeordnung revidiert: Mit starker Verwaltung, erweiterten Kompetenzen und klaren Strukturen soll die Handlungsfähigkeit verbessert werden.

Wie die Gemeinde Alpnach berichtet, hat der Gemeinderat mit Beschluss des Gemeinderates vom 27. August 2025 die Revision der geltenden Gemeindeordnung und Organisationsverordnung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung vom 12. September 2025 bis am 2. November 20025 verabschiedet. Die Bevölkerung wurde dazu in einer Informationsveranstaltung im Singsaal am 11. September 2025 informiert.
Das neue Regelwerk hält am bisherigen und bewährten Fünfer-Gemeinderats-Modell (mit Pensen von neu 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent «Präsidium») fest. Insbesondere Ressourcengründe haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Mit den durch die reduzierten Pensen des Gemeinderates freiwerdenden Ressourcen soll die operative Ebene (Verwaltung) gestärkt werden.
Es sollen weiterhin fünf Verwaltungsbereiche mit einer Geschäftsleitung beibehalten werden, welcher neu ein Geschäftsführer vorsteht. Der Gemeindeschreiber ist im Sinne einer Stabsstelle direkt dem Gemeinderat zugeordnet. Er führt das Gemeinderatssekretariat und nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates teil und ist verantwortlich für rechtstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Abläufe.
Stärkere Finanzkompetenzen und neue Kontrollstrukturen
Der Entwurf sieht im Weiteren vor, die Finanzkompetenzen generell zu erhöhen, so dass Projekte und Aufgaben rascher angestossen oder gar direkt erledigt werden können. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde durch zeitgemässe Finanzkompetenzen und eine zielführende Kompetenzdelegation sicherzustellen, um den künftigen Herausforderungen wirkungsvoll entgegentreten zu können.
Aufgrund der vorgesehenen, höheren Finanzkompetenzen, soll die bisherige Rechnungsprüfungskommission RPK zu einer Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission GRPK ausgebaut werden.
Die Kosten für die Umsetzung der revidierten Gemeindeordnung bewegen sich im Umfang von schätzungsweise 150'000 bis 200'000 Franken. Dies beinhaltet einerseits die neue Position des Geschäftsführers (100 Prozent ) sowie eine Assistenz des Geschäftsführers (50 Prozent ). Andererseits sind darin auch die geschätzten Zusatzaufwendungen der neuen GRPK enthalten.
Beteiligung der Bevölkerung
Letztere sind auch abhängig von der Anzahl der an der Gemeindeversammlung oder an der Urne zu behandelnden Geschäften. In der vorgenannten Zahl bereits eingerechnet sind die Einsparungen, die sich mit der geplanten Reduktion des Gesamtpensums des Gemeinderates (80 Prozent beziehungsweise rund 105'000 Franken) ergeben.
Die Bevölkerung und interessierte Kreise sind zur Einreichung von Stellungnahmen zuhanden der Gemeindekanzlei [email protected] eingeladen. Die revidierte Fassung der Gemeindeordnung sowie die neu erstellte Organisationsverordnung sind im genannten Zeitraum auf der Gemeindewebseite sowie im Rahmen der öffentlichen Aktenauflage in der Gemeindeverwaltung einsehbar.