Pikettentschädigung für Hebammen bleibt bestehen

Gemeinde Wangen SZ
Die Gemeinde Wangen übernimmt weiterhin die Pikettentschädigung für freipraktizierende Hebammen bei Wochenbettbetreuung – ein Antrag dafür ist online möglich.

Wie die Gemeinde Wangen SZ informiert, hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr entschieden, dass er ab 2025 für die freipraktizierenden Hebammen mit einer Berufsausübungsbewilligung (Kanton Schwyz) rund um die Wochenbettbetreuung auf Gesuch eines Elternteils das Wartegeld (Pikettentschädigung) hin vorerst für ein Jahr ab Januar 2025 übernimmt.
Anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung wurde entschieden, dass diese Kosten nun bis auf Weiteres übernommen werden. Das Gesuch kann auf der Webseite der Gemeinde Wangen (Abteilung Soziales) online ausgefüllt und eingereicht werden.