Aus für Hundewiese: Petition wird nicht weiterverfolgt

Fehlende Flächen und hoher Aufwand: Die Gemeinde Ingenbohl baut keine Freilaufzone für Hunde. Der Gemeinderat verweist stattdessen auf private Initiativen.

Wie die Gemeinde Ingenbohl informiert, wurde am 1. Juni 2026 dem Gemeinderat eine Petition zur Errichtung einer eingezäunten Freilaufzone für Hunde übergeben. Die Petition wurde von 626 Personen innerhalb und ausserhalb der Gemeinde Ingenbohl unterzeichnet. Nach Prüfung des Anliegens empfiehlt der Gemeinderat, die Idee auf privater Basis weiterzuverfolgen.
Der Gemeinderat anerkennt das Engagement der Petitionärin sowie der Mitunterzeichnenden für eine möglichst tiergerechte Hundehaltung. Auch auf kantonaler Ebene wird das Thema derzeit aufgegriffen. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 2. Juli 2026 Änderungen des Gesetzes über das Halten von Hunden vorgestellt.
Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, dass Gemeinden Gebiete bezeichnen können, in denen Hunde ohne Leine geführt werden dürfen. Die Prüfung der Zonenkonformität sowie Interessenabwägungen und weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften wie auch eine allfällig erforderliche Baubewilligung bleiben jedoch weiterhin vorbehalten. Zudem handelt es sich bei solchen Freilaufzonen um ein kommunales Nutzungsinstrument und nicht um ein Privatrecht.
Gemeinde sieht keine Zuständigkeit
Aus Sicht des Gemeinderats liegt die Verantwortung für eine artgerechte Haltung, ausreichende Bewegung und das Wohl des Hundes in erster Linie bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Bereitstellung einer eingezäunten Freilaufzone gehört nicht zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Gemeinde.
Hinzu kommt, dass die Erstellung und der Unterhalt einer solchen Anlage mit einem erheblichen finanziellen und betrieblichen Aufwand verbunden wären, während sie nur einem Teil der Bevölkerung zugutekäme.
Die Einnahmen aus den Hundesteuern decken heute die Kosten für Betrieb und Unterhalt der rund 30 Robidog-Abfallbehälter nur knapp. Zusätzliche Infrastruktur würde voraussichtlich eine Anpassung der Hundesteuer erforderlich machen.
Gemeinderat setzt auf private Initiative
Derzeit verfügt die Gemeinde zudem über keine geeignete Fläche, um eine eingezäunte Freilaufzone realisieren zu können. Ein entsprechender Standort müsste ausreichend gross, zonenkonform und gut erreichbar sein sowie den Interessen der angrenzenden Nutzungen Rechnung tragen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeinderat, das Anliegen auf privater Basis weiterzuverfolgen. So könnte beispielsweise ein Verein oder eine Interessengemeinschaft die Verantwortung übernehmen und mit interessierten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern von geeigneten Standorten verhandeln. Denkbar wären insbesondere Flächen, die vorübergehend nicht genutzt werden.






