Einsiedeln regelt Parkordnung für neues Verwaltungszentrum

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Schwyz,

Die Parkordnung in Einsiedeln legt die Nutzung der Tiefgarage fest, orientiert sich an Ticket-Tarifen des Parkhauses Brüel und sieht keine Dauervermietung vor.

Die Altstadt von Einsiedeln.
Die Altstadt von Einsiedeln. - Nau.ch / jpix.ch

Die Überbauung des Areals «Einsiedlerhof» schreitet voran, teilt der Bezirk Einsiedeln mit. Geplant ist, dass das neue Verwaltungszentrum bis Ende Februar 2026 bezogen werden kann.

In der Tiefgarage werden bis dahin 74 öffentliche Autoeinstellplätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt ein Aussenparkplatz zwischen dem Verwaltungszentrum und dem Hotel Drei Könige.

Die drei Bauherrschaften (Bezirk Einsiedeln, Röm.-Kath. Kirchgemeinde und Halter AG), die alle an der öffentlichen Tiefgarage beteiligt sind, haben sich darauf geeinigt, diese gemeinsam zu bewirtschaften und den Erlass einer Parkordnung dem Bezirk zu überlassen. Dieser hat die Parkordnung nun erlassen.

Wesentliche Eckpunkte sind: privatrechtliche Bewirtschaftung, keine Barriere, Orientierung an den Ticket-Tarifen und -Angeboten des Parkhauses Brüel, aber keine Dauervermietung und keine fixen Parkplatzzuweisungen (eAutos vorbehalten).

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