Kanton Schwyz: Keine eigenen Qualitätsvorgaben für Angehörigenpflege

Im Kanton Schwyz bleiben zusätzliche Qualitätsvorgaben für private Spitex-Firmen vorerst aus. Der Regierungsrat wartet auf verbindliche Kriterien des Bundes.

Die Kleine Anfrage KA 28/26 fordert Auskunft über kantonale Massnahmen und gesetzliche Grundlagen, um Qualitätsstandards bei privaten Spitex-Firmen, die pflegende Angehörige anstellen, durchzusetzen. Hintergrund sind neue Vorgaben, die derzeit auf Bundesebene ausgearbeitet werden.
Der Regierungsrat hält fest, dass zur sachgerechten Finanzierung der Angehörigenpflege per Anfang 2026 bereits eine tiefere, separate Höchsttaxe eingeführt wurde. Im Bereich der Qualitätssicherung laufen vertiefte Prüfungen zur Einführung zusätzlicher Anforderungen in den bestehenden Prozessen. Da der Bund jedoch bereits verbindliche Qualitätskriterien ausarbeitet, verzichtet der Kanton vorerst auf eigene Gesetzesänderungen, um widersprüchliche oder redundante Regelungen zu vermeiden.
Was ist eine Kleine Anfrage?
Mit einer Kleinen Anfrage kann vom Regierungsrat oder von einem Departement über Fragen von geringerer Bedeutung oder lokalem Interesse Auskunft verlangt werden. Sie beinhaltet in der Regel nicht mehr als drei Fragen. Der zuständige Departementsvorsteher oder ausnahmsweise der Regierungsrat antwortet dem Kantonsrat schriftlich innerhalb eines Monats.






