In Nidwalden sollen neue Elektroautos besteuert werden

Der Nidwaldner Regierungsrat will die steuerliche Vorzugsbehandlung von neuen Elektrofahrzeugen per 2028 abschaffen. Die dreijährige Steuerbefreiung soll aus dem Gesetz gestrichen werden, weil sie nicht mehr zeitgemäss sei.

Der Regierungsrat hat am Freitag eine entsprechende Teilrevision des Strassenverkehrssteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt mit der Gesetzesänderung eine Motion um, die vor drei Jahren der Landrat mit 31 zu 21 Stimmen überwiesen hatte.
Heute erhebt der Kanton Nidwalden auf Autos der besten Effizienzklasse während 36 Monaten ab der ersten Inverkehrsetzung keine Motorfahrzeugsteuer. Diese Regelung war 2008 geschaffen worden, um CO2-arme Fahrzeuge zu fördern. Neben Elektroautos profitierten auch Autos mit Wasserstoff- oder Gasantrieb.
Seither hätten sich die Rahmenbedingungen verändert, heisst es in der Vernehmlassungsbotschaft. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben seien heute stärker verbreitet und oft auch wirtschaftlich konkurrenzfähig. Zudem würden CO2-arme Fahrzeuge die Strasseninfrastruktur nicht weniger beanspruchen als herkömmliche.
Gegen die Aufhebung der Steuerbefreiung war 2023 im Landrat angeführt worden, dass diese ein falsches Signal aussenden könne. Zudem sei die Verkehrssteuer keine Gebühr, um vollumfänglich verursachergerecht die Strasseninfrastruktur zu finanzieren.





